Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Videobeiträge gibt es in der Zivilschutz-Mediathek.
BLACKOUT-VORSORGE DER GEMEINDE / LEUCHTTURM
Downloadbereich
- Notfallblatt St. Veit/Glan
- Sicherheitstipps St. Veit/Glan
- Notfall-Informationen
- Vorsorgetipps
- Wintertipps
- Freizeit- und Haushaltstipps
- Sommertipps
- Herbsttipps
- Broschüren
- Safety-Spielebox
Notfallblatt St. Veit/Glan
Sicherheitstipps St. Veit/Glan
Osterfeuer 2019 (St. Veit)
ABHEIZEN EINES „OSTERFEUERS“ Die „Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung“ vom 10.03.2011, LGBl. Nr. 31/2011, zuletzt geändert durch LGBl. 54/2011, trat mit 25.03.2011 bzw. 20.06.2011 in Kraft und bildet die Grundlage für Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien. Das Verbrennen von biogenen Materialien für Feuer im Rahmen der nachgenannten Brauchtumsveranstaltungen ist im gesamten Landesgebiet zulässig. Brauchtumsfeuer dürfen auch an dem das Brauchtum begründenden darauffolgenden Wochenende abgebrannt werden. Voraussetzung für das Vorliegen eines Brauchtumsfeuers ist grundsätzlich, dass es sich um ein Feuer im Rahmen der Brauchtumspflege handelt, welches in der Tradition eines Gemeinwesens verankert ist. Zumeist werden Brauchtumsfeuer im Rahmen einer (kirchlichen, vereinsmäßigen oder traditionell üblichen) Gemeinschaftsaktion gepflegt. Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, wie zB. Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub, erfolgen. Der Abstand im Umkreis eines zum Verbrennen vorgesehenen Reisighaufens ist so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlagen oder brennbarer Gegenstände eintreten kann. Das Abheizen des Osterfeuers hat in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag zu erfolgen und sofern auf Grund schlechter Witterung ein Abbrennen entsprechend dem Kalenderdatum nicht möglich ist, können Osterfeuer am darauffolgenden Wochenende entzündet werden. Das Abbrennen darf nur auf jenen Flächen erfolgen, die auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse, insbesondere durch Wind, keine Gefahr für eine Ausbreitung des Feuers oder die Entwicklung eines Flugbrandes darstellen. Der Abbrennvorgang ist ständig zu überwachen. Nach Beendigung des Abbrennens sind Nachkontrollen durchzuführen. Es muss eine erste Löschhilfe bereitgehalten werden. Diese Bewilligung ersetzt nicht eine Bewilligung oder Ausnahme von Verboten anderer Rechtsvorschriften. Gemäß Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung ist das Verbrennen im Freien im bebauten Gebiet verboten. Das Abheizen eines Osterfeuers im bebauten Gebiet ist nur zulässig, wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine Gefahr für die Ausbreitung des Feuers oder Entwicklung eines Flugbrandes besteht. Hierüber ist über schriftlichen Antrag eine Bewilligung des Bürgermeisters erforderlich. Um eine genaue Klassifizierung in unbebautes und bebautes Gebiet durchführen zu können, sind Meldungen und Ansuchen bis spätestens 15. April 2019 abzugeben. Formulare sind im Gemeindeamt erhältlich bzw. auf der Homepage der Stadtgemeinde St. Veit/Glan (www.sv.or.at).
Gewitter (St. Veit)
Kochen ohne Strom (St. Veit/Glan)
Wintersport (St. Veit)
Christbaumbrand (St. Veit)
Baden (St. Veit)
Sturz und Fall (St. Veit)
Stromunfälle (St. Veit)
Wandern (St.Veit)
Garteln (St. Veit)
Strahlenschutz (St. Veit/Glan)
Rauchmelder (St. Veit)
Hausapotheke (St. Veit)
Grillen (St. Veit)
Erste Hilfe (St. Veit)
Erdbeben (St. Veit)
Frühjahrsputz (St. Veit)
Brandschutz (St. Veit)
Einbruchschutz (St. Veit)
Advent (St. Veit)
Notfall-Informationen
Tipp - Soforthilfe bei Vergiftungen
Sturmgefahr: Schutzmaßnahmen
Tipp - Verhalten bei Hochwasser
Tipp - Euronotruf 112
Verhalten bei einem Stromausfall / Blackout
Notfallblatt Zivilschutzverband
Tipp - Kohlenmonoxid-Gefahr
Tipp - Erdbeben Schutzmassnahmen
Tipp - Rettungsgasse
Tipp - Einsatz von Feuerlöschern
Tipp - Sirenensignale im Katastrophenfall
Tipp - Verhalten bei Strahlengefahr
Tipp - Soforthilfe bei Verbrennungen
Tipp - Autounfall im Tunnel
Tipp - Verhalten im Brandfall
Tipp - Soforthilfe bei Unfällen
Tipp - Verhalten bei Chemieunfällen
Vorsorgetipps
Tipp - Kochen ohne Strom
Tipp - Notgepäck-Dokumentenmappe
Tipp - Krisenfester Haushalt
Tipp - Rauchmelder
Tipp - So verhütet man Brände
Tipp - Hausapotheke
Rauchmelder-Information (BV Kärnten)
Checkliste "Sicherer Haushalt - Bevorratung"
Wintertipps
Tipp - Sicheres Eislaufen
2024-Eislaufen Verletzungen vermeiden
Sicheres Eislaufen
Tipp - Vorsicht beim Rodeln
Tipp - Brandgefahr in der Adventzeit
Tipp - Brandschutz in der Weihnachtszeit
Tipp - Basteln im Advent
Tipp - Pistenregeln
Tipp - Sicheres Heizen
Tipp - Feuerwerkskörper
Tipp - Skifahren und Snowboarden
Tipp - Achtung Lawinengefahr
Freizeit- und Haushaltstipps
Tipp - Vorsicht beim Frühjahrsputz
Tipp - Sturz-und Stolperfallen
Akkubrände - die unterschätzte Gefahr
Tipp - Sicherer Schulweg
Tipp - Sicherer Baumschnitt
Tipp - Schach dem Stromtod
Tipp - Chemie im Haushalt
Tipp - Vorsicht beim Vertikutieren
Tipp - Sicheres Rasenmähen
Tipp - Sicheres Garteln
Tipp - Vorsicht vor Trickdieben
Tipp - Handy-Empfehlungen
Tipp - Kind und Hund
Tipp - Fettbrand im Haushalt
Tipp - Vorsicht vor Fahrraddieben
Tipp - Sicherer Umgang mit der Heckenschere
Sommertipps
Tipp - Sicheres Grillen
Tipp - Reiseapotheke
Tipp - Extreme Hitzewelle
Tipp - Verhalten bei Gewitter
Tipp - Baderegeln
Pilze - giftig oder ungiftig ?
Tipp - Sicherheit im Urlaub
Tipp - Wespen - keine Panik
Tipp - Vorsicht beim Pilze sammeln
Tipp - Sicherheitstipps für Mountainbiker
Herbsttipps
Tipp - Sehen und gesehen werden
Tipp - Sichere Obsternte
Tipp - Gefahren für Autofahrer im Herbst
Tipp - Sicheres Wandern
Tipp - Dämmerungseinbrüche
Tipp - Drachensteigen
Tipp - Sicheres Häckseln
Broschüren
Folder AT-Alert
Naturgefahren-Ratgeber
Blackout-Information (Zivilschutzverband)
Strahlenschutz-Folder (ÖZSV)
Der Kärntner Zivilschutzverband stellt sich vor
Der Kärntner Zivilschutzverband ist als Serviceeinrichtung und Schulungsorganisation im Bereich des Bevölkerungsschutzes tätig. Die Hauptaufgabe des Verbandes liegt in der Beratung, Information und Schulung der Bevölkerung auf dem Gebiet des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Zivilschutzverband_(Aufgaben-Zielsetzung-Projekte)_2022-01_web2.pdf
Sicherheits-Ratgeber
Hochwasser-Ratgeber (NÖ)
Folder "Krisenfester Haushalt"
Naturgefahren-Service (Maschinenring Kärnten)
Der Maschinenring Kärnten hat für Gemeinden und öffentliche Einrichtungen ein umfangreiches Servicepaket zum Thema "Naturgefahren" entwickelt
Bevorratungs-Ratgeber (Zivilschutzverband)
Erdbeben-Ratgeber (BMI)
Brandschutz-Ratgeber (BMI)
Strahlenschutz-Ratgeber (BMI)
Störfallschutz-Ratgeber (BMI)
Internet-Ratgeber (Zivilschutzverband)
Strahlenschutz-Ratgeber (Zivilschutzverband)
Sicherheits-Ratgeber mit Talsperren-Informationen
Neben aktuellen Sicherheitstipps für Haushalt und Freizeit, Notfallinformationen und Ratschläge für die private Vorsorge enthält diese Version des Sicherheits-Ratgebers auch spezielle Talsperren-Informationen von KELAG und VERBUND
Sicherheit gemeinsam gestalten
Die Aufgabe des Zivilschutzverbandes ist es, präventive Aufklärungsarbeit und Vorsorgekampagnen für den Ernstfall zu organisieren. Das Projekt GEMEINSAM.SICHER zielt ebenfalls auf das präventive Erkennen von Gefahren hin. So ist es zum Projekt "GEMEINSAM.SICHER mit dem Zivilschutzverband" gekommen.