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Gefährliche Stoffe: Problemfall Schutzraum
Chemie/ Gifte/ Toxische Stoffe/ Dämpfe
Ein Schutzraum ist ein baulich besonders ausgebildeter Kellerraum, dessen Wände und Decken aus Stahlbeton errichtet wurden. Mit Hilfe eines Lüfters und eines Sandfilters kann von außen Luft angesaugt, gereinigt und in den Schutzraum, der mit einer besonders massiven Türe abgeschlossen ist, eingeblasen werden.
Aufgrund dieser massiven Bauweise und des vorhandenen Lüfters bietet ein solcher Raum guten Schutz bei einer großräumigen Verstrahlung, sowie vor Splitter- und Trümmerflug. Er ist so ausgelegt, dass er dem Einsturz des darüber befindlichen Hauses Stand halten muss. Aufgrund seiner Bauweise ist er auch als Schutz vor Explosionen bestens geeignet.
Die Benützung eines Schutzraumes ist bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen aber aus zwei Gründen dennoch nicht zu empfehlen:
1. Problem: Sandfilter.
Der Sandfilter des Schutzraumes kann zwar viele chemische Schadstoffe, insbesondere chemische Stäube, ausfiltern, es gibt jedoch keine 100-prozentige Gewähr dafür, dass alle bei einem solchen Unfall freiwerdenden chemischen Gase und Verbindungen zurückgehalten werden können. Mit der Inbetriebnahme des Luftfilters, wie sie generell bei einem Schutzraumaufenthalt empfohlen wird, würde dann genau die gegenteilige Wirkung erreicht werden. Der Schutzraum wäre innerhalb weniger Minuten mit chemisch verunreinigter Luft gefüllt. Um diese Situation zu vermeiden, dürfte der Luftfilter in solchen Fällen - aber nur in solchen Fällen - nicht eingeschaltet werden. Doch selbst unter der Annahme, dass durch Ausfilterung der Schadstoffe oder durch Nichtinbetriebnahme des Filters die Luft im Schutzraum chemisch unbelastet bleibt, ist noch eine zweite Gefährdungsmöglichkeit zu beachten.
2. Problem: Schwergase.
Die Tatsache, dass viele bei solchen Unfällen frei werdenden Gase schwerer als Luft sind (Schwergase) könnte für die Benützer von Schutzräumen zur gefährlichen Falle werden. Solche Gase haben die Eigenschaft, nicht nach oben aufzusteigen und sich durch Vermischung mit der Atmosphäre zu verdünnen, sondern am Boden fließend auszubreiten und in alle tiefer gelegenen Räume abzugleiten.
Dieser Fließeffekt schwerer Nebelgase wird oft bei Musikveranstaltungen mit absolut ungefährlichen Mitteln aus dramaturgischen Gründen eingesetzt und ist vermutlich jedermann bekannt. Im Falle freigesetzter, toxischer Schwergase würde dies aber bedeuten, dass sich die vor dem Schutzraum befindlichen Kellerräume mit diesen Gasen auffüllen und sich diese mangels erforderlicher Luftzirkulation auch nur sehr langsam verflüchtigen werden.
Auch unter der Annahme, dass im Schutzraum saubere Luftverhältnisse vorhanden sind, würde der Schutzraumbenützer beim Öffnen der Schutzraumtüre in den sehr konzentrierten Gassee eintauchen und unweigerlich zu Schaden kommen.
In Anbetracht dieser beiden Umstände und im Hinblick darauf, dass eine sofortige 100-prozentig sichere Stoffanalyse nicht möglich ist, kann daher die Benützung eines Schutzraumes bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen generell nicht empfohlen werden. Die Empfehlung kann daher nur lauten, möglichst dichte, möglichst hoch gelegene und möglichst gefahrenabgewandte Räume aufzusuchen. Auch die bei einem Kernkraftwerksunfall sehr effektiven Strahlenschutzfilteranlagen (richtige Bezeichnung Teilschutzbelüftungsanlagen) können - aus den gleichen Gründen wie die Filteranlagen von Schutzräumen - bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen nicht empfohlen werden und dürfen daher nicht in Betrieb genommen werden. Wie bereits erwähnt, ist aber eine externe Luftversorgung auch besonders dichter Aufenthaltsräume wegen der relativ kurzen Belastungsdauer nicht erforderlich.
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