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Grundschutzraum

Atom/ Nuklear/ AKW/ Gau

Unter Grundschutzraum versteht man einen speziell ausgebildeten Kellerraum, bei dem mit Hilfe eines Lüfters gereinigte Außenluft in den Raum geblasen wird. Dadurch entsteht im Schutzraum ein leichter Überdruck, der durch ein Überdruckventil möglichst konstant gehalten wird. Das Eindringen verunreinigter Luft in den Schutzraum und das Einatmen von Schadstoffen wird verhindert. Durch seine dickeren Wände und eine stärkere Decke sowie durch die Lage im Kellerbereich bietet er auch guten Schutz gegen äußere Strahlung, gegen herunterfallende Trümmer (Decke ist trümmersicher) und gegen Splitter.

Notwendige Adaptierungsmaßnahmen:

Im Keller eines Gebäudes wird ein fensterloser Raum (mind. 9,5 Quadratmeter) mit Betonwänden und Betondecke hergestellt und mit einem speziellen Schutzraumlüfter ausgestattet. Die Türe wird als spezielle Schutzraumtüre eingebaut, die luftdicht und brandbeständig ist. Die bautechnischen Einzelheiten werden von den jeweiligen Bauordnungen vorgeschrieben bzw. sind in den Technischen Richtlinien für Grundschutz in Neubauten und für Grundschutz in bestehenden Gebäuden des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten festgelegt.
Wesentlich ist jedoch, daß der Schutzraum vor einem Anlaßfall bezugsfertig ist. Außerdem ist es sinnvoll, eine gewisse Grundausstattung im Schutzraum zu haben, auch wenn im letzten Moment noch aus dem Haushalt einiges in den Schutzraum gebracht werden kann. Lebensmittel und Getränke, Radio, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel, etc. werden benötigt. Eine genaue Liste der Gegenstände, die im Schutzraum sein sollten, enthält die ÖNORM S 6070, die beim Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, 1021 Wien, zu beziehen ist.

Notwendige Maßnahmen im Ernstfall:

Bei Bezug des Schutzraumes müssen alle Öffnungen (Schutzraumtüre, falls vorhanden Türe zum Notausstieg und die Öffnungen für natürliche Lüftung) geschlossen und der Lüfter eingeschaltet werden. Bei ausreichender Vorwarnzeit kann die Ausstattung des Schutzraumes noch entsprechend ergänzt werden.
Wenn es die Bedrohungslage, wie etwa bei Kernkraftwerksunfällen, erlaubt, sollte ein zeitweises Mitbenützen anderer Kellerräume (WC!) und auch der Wohnung (Küche, Bad) als bedingter Schutzbereich in Erwägung gezogen werden. Beim Wiederbetreten des Schutzraumes ist darauf zu achten, daß möglichst keine radioaktive Verunreinigung in den Schutzraum gebracht wird (Schuhe wechseln). Bei Benützung des Schutzraumes ist auch ein kurzzeitiger Aufenthalt in der Wohnung möglich.

Vorteile:
- Schutz gegen Einatmen verunreinigter Luft
- Schutz gegen äußere Strahlung (Schutzfaktor mind. 1/250, meist 1/1000 und darunter)
- Schutz gegen Splitter und Trümmer
- Schutz gegen Brandeinwirkungen
- Auch bei Stromausfall voll einsatzfähig, Lüfter kann durch Handkurbel betrieben werden

Nachteile:
- Kein Verbleiben in gewohnter Umgebung (Wohnung) möglich
- Leben auf engem Raum
- Vor allem beim nachträglichen Einbau erhebliche Baukosten

Kosten: Im Zuge des Neubaues je nach Schutzraumgröße (Stand 2001):
Schutzraum für 6-10 Personen (ohne Ausstattung)
zusätzliche Baukosten ca. Euro 2.200
Schutzraumtechnik ca. Euro 2.500
insgesamt Euro 4.700

Schutzraum für 50 Personen (ohne Ausstattung)
zusätzliche Baukosten ca. Euro 7.500
Schutzraumtechnik ca. Euro 5.000
insgesamt Euro 12.500

Für die Ausstattung können nicht mehr benötigtes Geschirr, Matratzen, Campingausrüstung etc. herangezogen oder eine eigene Schutzraumeinrichtung angeschafft werden.

Beim nachträglichen Einbau schwanken die Kosten auf Grund der unterschiedlichen Bausubstanz sehr stark. Sie können zwischen Euro 4.000 (nahezu keine baulichen Maßnahmen erforderlich) und mehr als dem 20fachen liegen.

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