SICHER ist SICHER - Rauchmelder

Bei einem Wohnungsbrand sind nicht nur die Flammen lebensbedrohend, sondern vor allem der giftige Brandrauch. Rauchmelder können in diesem Falle zu Lebensrettern werden. Damit sie im Brandfall auch wirklich funktionieren, sind sie regelmäßig selbst zu überprüfen.

Rauchmelder regelmäßig überprüfen

Die Prüfintervalle sind in der Gebrauchsanleitung angeführt. Bei den Mehrjahres-Meldern reicht es meistens, einmal pro Jahr die Eigenkontrolle -  den Funktionstest - durchzuführen. Am ersten Samstag im Oktober wird der Zivilschutz-Probealarm durchgeführt - dieser Termin bietet sich auch für die Überprüfung der Rauchmelder an.
Es sind aber auch Modelle im Einsatz, die 2- 4 malige Überprüfungen pro Jahr vorsehen. Beachten Sie daher die Gebrauchsanleitung.

Rauchmelder ©ZSV

In Kärnten ist die Verwendung seit dem Jahr 2012 gesetzlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen muss in jedem Aufenthaltsraum (Wohnraum, Schlafzimmer, Kinderzimmer) sowie im Fluchtweg (Flur) ein Rauchwarnmelder an der Decke angebracht werden. Ausgenommen sind die Küche, Abstellräume und Sanitärräume.
In Wohnküchen (kombinierte, offene Küche mit Wohnzimmer) ist aber ein Rauchwarnmelder zu montieren - im Wohnbereich, möglichst weit entfernt vom Kochbereich. 

Der laute Alarm des Rauchmelders warnt bereits im Entstehungsstadium des Brandes vor der drohenden Gefahr, ermöglicht eine rasche Flucht und die Bekämpfung des Brandes. Diese Warnfunktion ist vor allem in der Nacht von größter Bedeutung. 

Rauchmelderplan ©ZSV

Kriterien für den Kauf eines Rauchmelders:

  • Prüfzeichen: Hinweis, dass der Rauchmelder den erforderlichen Normen entspricht (ÖNORM EN 14604)
  • Rauchwarnmelder sind regelmäßig auf Ihre Funktion zu überprüfen. Achten Sie daher auf möglichst lange Prüfintervalle.
  • Ausstattung mit einem leicht bedienbaren Testknopf, der jederzeit eine einfache Funktionsprüfung ermöglicht
  • Warnfunktion, sobald ein Batteriewechsel nötig ist
  • Einfache Montagemöglichkeit und Gebrauchsanleitung
  • Lange Lebensdauer (Garantie)

 

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Kontakt und weitere Informationen:
Kärntner Zivilschutzverband
9020 Klagenfurt, Rosenegger Straße 20, Haus der Sicherheit
Tel. 050-536-57080, FAX 050-536-57081
E-Mail: zivilschutzverband@ktn.gv.at

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