Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Videobeiträge gibt es in der Zivilschutz-Mediathek.   

BLACKOUT-VORSORGE DER GEMEINDE / LEUCHTTURM   

Aktuelles

Erste Hilfe leisten

  • Mopedunfall1-Rotes Kreuz ©
Wer im Notfall von seinen Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sollte selbst fähig und willens sein, anderen zu helfen.
Bei Unglücksfällen zu helfen ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. Erste Hilfe bedeutet:



* lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen

Darunter versteht man alle Hilfeleistungen, die unmittelbar der Erhaltung des Lebens eines Schwerverletzten, akut lebensbedrohlich Erkrankten oder Vergifteten dienen. Sie müssen in folgenden Notfällen durchgeführt werden:



1. Gefahrenzone Absichern, Bergen

2. Bewußtlosigkeit Stabile Seitenlagerung

3. Atemstillstand Beatmung

4. Kreislaufstillstand Beatmung und Herzmassage

5. Starke Blutung Blutstillung

6. Schock Schockbekämpfung



Notruf veranlassen



Feuerwehr 122

Polizei 133

Rettung 144



Der Notruf muß die folgenden Informationen enthalten:



1. Wo ist der Unfallort?

Ort, Straße, Hausnummer, Ecke, Kilometerstein angeben.



2. Was ist geschehen?

Z.B. Verkehrsunfall, Brandunglück, Elektrounfall

Sind Verletzte eingeklemmt?

Ist die Fahrbahn blockiert?

Gefahrenguttransport? (Wichtig: Zahlen, die auf der Warntafel aufscheinen, exakt durchgeben!)

3. Wie viele Verletzte?

Zahl der Verletzten am Unfallort



4. Wer ruft an?

Angabe des eigenen Namens und der Rufnummer



Weitere Erste Hilfe leisten



Den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren.

Wunden versorgen.

Die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern.

Den Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen.

Unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern.

Keine Diagnosen stellen.

« zurück