Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Videobeiträge gibt es in der Zivilschutz-Mediathek.
BLACKOUT-VORSORGE DER GEMEINDE / LEUCHTTURM
Aktuelles
Skihelm-Aktion
am Montag, 16. November 2009, 10-16 Uhr, BG&BRG St. Veit an der Glan.Ski-/Snowboard-Helme können zum gestützten Preis von € 25 statt € 70 bezogen werden. Zusätzlich gibt es noch Rückenprotektoren zum Aktionspreis!
Mit 1. Dezember 2009 tritt auch in Kärnten die Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Jugendlichen auf der Piste einen Helm tragen, wenn sie als Skifahrer oder Snowboarder unterwegs sind. Die Helmpflicht gilt auch beim Fahren mit anderen Wintersportgeräten wie Skibobs oder Rodeln, solange präparierte Pisten befahren werden.
Mit SICHERHEIT mehr Pistenspaß!
Die AUVA spricht sich als gesetzliche Unfallversicherung aller Schülerinnen und Schüler in Österreich klar für den Skihelm und für Rückenprotektoren aus. Denn auch eine sichere und rücksichtsvolle Fahrweise ist kein ausreichender Schutz vor gefährlichen Zusammenstößen mit anderen Pistenbenützern.
Anforderungen an den Helm
Das von der AUVA gewählte Modell „Carat, Black Gun" von Alpina entspricht der Europäischen Norm EN 1077 und wurde speziell für Kinder und Jugendliche entwickelt. Normgerechte Helme sind technisch ausgereift und beeinträchtigen weder die Sicht noch das Gehör. Wichtig: Unter dem Helm darf keine Haube getragen werden, da diese die Passform und die Luftzirkulation beeinträchtigt. - Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, „Basic Line"-Rückenprotektoren der Fa. Scott zu einem gestützten Preis von € 35 statt € 90 zu erwerben.
Ski-/Snowboard-Helme und Rückenprotektoren gehören anprobiert
Wie bei Skischuhen, kommt es auch bei den Helmen und Protektoren auf die richtige Passform an. Der „Alpina Carat" wächst durch das verstellbare Größensystem mit und wird vom geschulten Personal richtig eingestellt. Natürlich müssen auch Rückenprotektoren auf die Körpergröße abgestimmt und angepasst werden.
Die Aktion gilt für Schülerinnen und Schüler, solange der Vorrat reicht. Abgabe-Menge: 1 Helm und 1 Rückenprotektor pro Person. Die Abgabe der Schutzausrüstung erfolgt nur nach Anprobe und Anpassung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Rückfragen an: markus.lippitsch@auva.at