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„Jugendratgeber“ von Zivilschutzverband und Polizei

Stalking

Stalking Seit 1.7.2006 ist Stalking (Beharrliche Verfolgung) ein gerichtlicher Tatbestand und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr strafbar. Als „Stalker“ macht sich strafbar, wer eine Person beharrlich in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt verfolgt. Indem sie 1. ihre räumliche Nähe aufsucht (z.B. Auflauern), 2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt (z.B. per SMS oder E-Mail), 3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt (z.B. bei Versandhäusern) oder 4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen (z.B. durch Kontaktanzeigen). Empfehlungen der Kriminalprävention: · Machen Sie dem Stalker, wenn möglich in Anwesenheit eines Zeugen, unmissverständlich und nur einmal klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm wollen. Ignorieren Sie die Person dann konsequent! · Dokumentieren Sie alles was der Stalker unternimmt. Jede Kontaktaufnahme, Mitteilung und sichern Sie Beweise wie Briefe, SMS, E-Mail etc. Diese sind bei rechtlichen Schritten wichtig. · Informieren Sie ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werden, damit Kontaktaufnahme des Stalkers über Ihren Bekanntenkreis (neue Telefonnummer, Adresse) nicht zum Erfolg führt. · Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke des Täters oder mit unbekanntem Absender entgegen. · Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle. · Alarmieren Sie in konkreten Bedrohungssituationen unbedingt die Polizei über den Notruf 133. Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen Ihnen gerne mit unabhängiger und kompetenter Beratung zur Verfügung. Wenden Sie sich für weitere Tipps an Ihr nächste Polizeidienststelle oder an die Polizei-Servicenummer 059-133 Quelle: BezirksPolizeiKommando Baden Eine Information des NÖ Zivilschutzverband - Bezirksleitung Baden / 11.08.2009/EO

Stalking.docx

#WT

Blackout

NÖZSV Ratgeber

Sicherheit für alle Fälle

Der NÖ. Zivilschutzverband versteht sich als eine Service-Einrichtung für die Bevölkerung. Er bietet Information, Beratung und Schulung zu allen Belangen des Selbstschutzes. Mit der vorliegenden Broschüre, mit Fachinformationen, Selbstschutztipps und Checklisten, will der Zivilschutzverband all jenen eine Hilfestellung geben, die ihre Sicherheit und die ihrer Familie nicht dem Zufall überlassen, sondern aktiv Selbstschutz betreiben wollen.

Si_2011.pdf

Ratgeber "Wetterbedingte Naturgefahren"

Dieser Ratgeber geht auf Wetterextreme wie Starkniederschläge oder auch Stürme ein. Die globale Erwärmung wird im Zusammenhang thematisiert. Erscheinungen und Auswirkungen aber auch und vor allem die Schutzmöglichkeiten für die Menschen werden aufgezeigt. Gerade die jüngste Vergangenheit hat uns gezeigt, dass diese Extremereignisse sich häufen und in kleineren Gebieten schwere Schäden verursachen.

unwetterratgeb_wetterb_naturgef.pdf

Ratgeber - Grippepandemie

Der Ratgeber beinhaltet Informationen über die Influenza (Echte-Grippe), mögliche Versorgungsengpässe, Schutz vor Ansteckung durch richtiges Verhalten und Hygienemaßnahmen, der Vorrat als eine elementare Selbstschutzmaßnahme und Tipps für Ersatzmöglichkeiten bei Energieausfall. Für eilige Leser wurden die allerwichtigsten Tipps auf einer Seite zusammengefasst.

gripperatgeber.pdf

ABC der Sicherheit

Mit dieser Broschüre hat der NÖ. Zivilschutzverband ein kleines Nachschlagewerk zusammengestellt, das Ihrer Sicherheit dienen soll. Unter rund 80 Stichworten erhalten Sie Tipps, was Sie selbst tun können, um das Risiko eines Unfalles zu verringern oder eine auftretende Krisensituation besser zu meistern.

abcsicherheit.pdf

Poster und Plakate

SIZ SEMINAR