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Keine Scheu vor Erste Hilfe-Maßnahmen

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Ein Knall, gleich darauf ein Zweiter - ein Kind liegt blutend auf der Straße, ein offenbar geschockter Lenker bleibt in seinem Auto sitzen. Mehrere Passanten haben den Unfall beobachtet. Das Kind blutet stark, doch niemand der Umstehenden hilft. Man will sich keine Probleme einhandeln. Lieber das Unfallopfer nicht anrühren, wer etwas falsch macht, macht sich möglicherweise sogar strafbar.

„Niemand kann für einen schlecht angelegten Verband zur Verantwortung gezogen werden“, sagt Chefärztin Dr. Elfriede Wilfinger, Rotes Kreuz Niederösterreich.

„Wer aber bei einem Unglücksfall nicht die notwendige Hilfe leistet, macht sich strafbar.“

Das Schlimmste sei es, nichts zu tun. „Wenn jemand einen Atem-Kreislaufstillstand hat, und keine Erste Hilfe geleistet wird, stirbt derjenige. Zuzusehen, wie jemand stirbt anstatt eine Herzdruckmassage und Beatmung zu versuchen ist moralisch verwerflich“, meint Wilfinger. Bei Gefahr für Leib und Leben des Helfers können nicht alle Maßnahme durchgeführt werden, aber einen Notruf abzusetzen ist für jeden möglich.

Wer einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat, weiß, was er in Notfall-Situationen zu tun hat. „Wer versucht ein Leben zu retten, den wird kein Gericht strafen“, sagt Wilfinger.

Jeder Autolenker muss eine Unterweisung in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort besuchen, um seinen Führerschein zu bekommen. Während aber die Fahrpraxis mit jedem Kilometer zunimmt, bleiben die Erste-Hilfe-Kenntnisse oft auf der Strecke. Wilfinger: „Wer Auffrischungskurse rechtzeitig besucht, kann im Notfall lebensrettende Hilfe leisten und braucht auch keine Angst davor zu haben.“

Quelle: Rotes Kreuz - Bezirk Mödling (Posting auf Facebook)

 

 

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