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Waldbrandgefahr - Waldbrandverordnung 2012

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Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht
gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende
VERORDNUNG der Bezirkshauptmannschaft Baden,
mit der forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Baden erlassen werden.

§1

 Im gesamten Verwaltungsbezirk Baden ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches
Feuerentzünden sowie das Rauchen und das Wegwerfen von brennenden
oder glimmenden Gegenständen verboten.

§2

Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke
der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische
Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung.

Ausgenommen von diesem Verbot sind behördlich genehmigte Grillplätze, sofern nichts
anderes bestimmt wird.

Neben der Einhaltung des § 9 NÖ Feuerwehrgesetz, LGB.Nr. 4400 in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien, LGB.Nr. 4400/6, ist vor Durchführung solcher Maßnahmen der Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft Baden, Tel. 02252/9025 DW 22601, Fax Nr. 02252/9025/22611 oder E-Mail: forst.bhbn@noel.gv.at, zu verständigen.

§3

 Das Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 174
Abs. 1 lit. a Ziff. 17 des Forstgesetzes dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde
mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.

§4

Diese Verordnung wird an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Baden sowie an den
Amtstafeln der Gemeinden des Verwaltungsbezirkes kundgemacht und tritt diese
Verordnung an dem ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft
Baden folgenden Tag in Kraft.

 Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.10.2012 ausser Kraft.

Für den Bezirkshauptmann
Mag. K ö n i g

Eine Information der Stadtleitung Baden des NÖ Zivilschutzverbandes im Rahmen des SIZ (Sicherheits-Informations-Zentrum) der Stadtgemeinde Baden. 2012-03-26/E.O. 

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