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Eigener Reisepass für Kinder erforderlich

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Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern sind ab 15. Juni 2012 ungültig

Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte.

Das Prinzip „Eine Person - ein Pass" wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.

Ein Reisepass kann - unabhängig vom Wohnsitz - bei jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat beantragt werden. Die Antragstellung ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich. Derartige Ermächtigungen gibt es nicht in allen Bundesländern und sind daher im Einzelfall zu erfragen.

Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.

Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen für Kinder bleiben gleich:

Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre ausgestellt.

Der Reisepass für Minderjährige ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30 Euro und ab dem zwölften Geburtstag 75,90 Euro.

Weiterführende Informationen zur Passausstellung: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/2/Seite.020000.html

Weiterführende Informationen zu Reiseinformationen:

http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation/laenderspezifische-reiseinformationen.html

NÖ Zivilschutzverband, Tulln am 01.03.2012

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