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Information zu den Grenzwerten für die Radioaktivität von Lebensmittelimporten aus Japan

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Geht von Lebensmittelimporten aus Japan derzeit eine Gefahr für die österreichische Bevölkerung aus?

Nein. Österreich wie auch die EU importieren nur sehr geringe Mengen an Lebensmitteln aus Japan. Für Österreich handelt es sich meist um grünen Tee, Nahrungsergänzungsmittel oder spezielle Würzpasten. Produkte mit höheren Konsummengen, wie etwa Fisch oder Milch, wurden in den letzten Jahren aus Japan nicht importiert.

Österreich hat auf der Basis des derzeitigen heimischen Durchschnittskonsums japanischer Lebensmittel eine Abschätzung der theoretischen Strahlendosis durchgeführt, die entstehen würden, wenn diese Konsummenge eine Radioaktivität in der Höhe der EU-Grenzwerte aufwiese. Dies hat ergeben, dass selbst dann nur eine Dosis von maximal 0,1 Millisievert – etwa ein Dreißigstel der natürlichen Erdstrahlung in Österreich – erreicht würde.

Hat die EU die Grenzwerte für Radioaktivität von Lebensmittelimporten aus Japan erhöht?

Zahlreiche Medien haben in den letzten Tagen gemeldet, dass die EU die Grenzwerte wesentlich erhöht hat. Dies stimmt nicht. Denn bis zum 26.03.2011, als die von der Europäischen Kommission erlassene Verordnung über Grenzwerte für aus Japan kommende Lebensmittelimporte in Kraft trat, galten für japanische Lebensmittel überhaupt keine Grenzwerte. Grenzwerte gab es nur für Importe aus Staaten, die vom Reaktorunglück in Tschernobyl betroffen waren („Tschernobyl-Verordnung"). Japan gehörte nicht dazu.

Gegenüber anderen als von der Tschernobyl-Verordnung erfassten Drittstaaten wurden Grenzwerte für Radioaktivität bei Lebensmittel nur in Notstandssituationen vorgeschrieben. Nach dem Reaktorunglück in Fukushima hat die EU daher rasch am 25.03.2011 ein einheitliches Grenzwert-Regime und Kontrollsystem für Lebensmittelimporte aus Japan festgelegt. Seit 26. März 2011 dürfen demnach Lebensmittel aus Japan in die EU nur mit einem Zertifikat der japanischen Behörden eingeführt werden, das die Unbedenklichkeit der Produkte bestätigt. Die Grenzwerte dieser Verordnung greifen nicht auf jene der „Tschernobyl-Verordnung" zurück sondern auf jene der EU-Verordnung zur Festlegung von Höchstwerten im Fall von radiologischen Notstandssituationen aus dem Jahr 1987.

Warum wird dann trotzdem behauptet, dass die EU die Grenzwerte erhöht hat?

Höhere Grenzwerte als im Verglich zur „Tschernobyl-Verordnung" hat die Europäische Kommission für Japan nur betreffend die Elemente Cäsium-134 und Cäsium-137 festgesetzt. Nach Angaben der EK entspreche diese Anpassung der aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen und garantiere in gleicher Weise die Unbedenklichkeit der importierten Produkte.

Welche Vorteile hat dann die neue Japan-Verordnung der EU?

Die Standards, die jetzt zur Lebensmittel aus Japan anzuwenden sind, umfassen auch radioaktives Jod-131, das von der Tschernobyl-Verordnung ebenfalls nicht erfasst ist jedoch derzeit aus dem Reaktor in Fukushima entweicht und Lebensmittel belasten kann. Zudem wurden EU-weite verpflichtende Grenzwerte für andere Elemente und Mindestprozentsätze für Kontrollen festgelegt (mindestens 10% für Lebens- und Futtermittel aus 12 japanischen Provinzen, darunter den 4 am meisten betroffenen Provinzen; mindestens 10% für Produkte aus anderen Regionen Japans). Somit werden alle Lebensmittel in Japan selbst und nochmals gezielt in der EU untersucht. Sollte ein EU-Partner kontaminierte Lebensmittel finden, dürfen diese nicht auf den Markt und es müssen die übrigen EU-Mitgliedstaaten umgehend informiert werden.

Wie werden die radioaktiven Grenzwerte von Österreich kontrolliert?

Die Kontrollen in Österreich sind strenger, als es die EU verlangt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Österreich eine lückenlose Kontrolle von Lebensmittelimporten aus Japan veranlasst. In den letzten 3 Wochen langten jedoch etwa nur 4 Lebensmittellieferungen aus Japan in Österreich ein. Diese wurden nach der Kontrollen als völlig unbedenklich freigegeben.

Kann Österreich als mit dem Vorgehen der EU Zufrieden sein?

Die in der EU nun geltende Verordnung stelle sicher, dass den österreichischen Konsumenten keinerlei Gefahr durch radioaktive Belastung von aus Japan importierten Lebensmitteln drohen kann. Zudem erlaubt sie, dass in Österreich schärfer und umfassender kontrolliert wird, als das für Mitgliedstaaten zwingend vorgeschrieben wird.

Was kann Österreich jetzt noch tun, damit die EU ihre Verordnung betreffend Lebensmittelimporte aus Japan verschärft, falls sich dies noch als nötig erweist?

Die „Japan-Verordnung" der EU ist als „Notfallmaßnahme" bis Ende Juni 2011 gültig und muss bei Bedarf binnen 48 Stunden, spätestens aber monatlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Alle Mitgliedstaaten sind aufgerufen, ihre Analyse-Ergebnisse der Japan-Importe auszutauschen, damit die Entscheidungen hinsichtlich Abänderung der Grenzwerte oder Kontrolldichten auf ausreichender aktueller Datengrundlage erfolgen können.

(Quelle: Presseabteilung des Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten)

Eine Information Ihres Sicherheits-Informations-Zentrums.

Kontakt:

GR Helmut Nossek (Geschäftsführender Bezirksleiter des NÖ. Zivilschutzverbandes für den Bezirk Mödling:Mobil: 0676 9307 467 oder E-Mail: helmut.nossek@aon.at )

 

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