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Erste Hilfe-Auffrischungskurs hilft, Autoapotheke im Notfall richtig einzusetzen
Auch die Autoapotheke hat ein AblaufdatumWenn es darauf ankommt, richtig Erste Hilfe zu leisten, muss die Autoapotheke erstens griffbereit und zweitens voll gebrauchsfähig sein.
"Tatsache ist, dass viele Lenker aber nicht einmal wissen, wo sich die Autoapotheke im Auto befindet und was eigentlich drinnen ist", berichtet Helmut Trimmel, leitender ÖAMTC-Notarzt von Christophorus 3. Etliche Boxen stammen "sogar noch aus dem Jahre Schnee". Das Verbandsmaterial ist abgelaufen, die Schere mitunter verrostet und wesentliche Bestandteile sind schlichtweg nicht mehr vorhanden. "Gerade vor dem Antritt einer längeren Autofahrt ist der Zeitpunkt besonders günstig, das Verbandspaket kritisch unter die Lupe zu nehmen", meint Trimmel. Die meisten Autoapotheken enthalten auch eine kleine "Erste Hilfe-Fibel" – der Check stellt so eine gute Gelegenheit dar, im Erste Hilfe-Kurs Gelerntes kurz zu rekapitulieren.
Für jeden Kraftfahrer in Österreich gilt, dass man ein Verbandszeug mitführen muss, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist. "Die meisten Kraftfahrer dürften aber ohnedies - über diese Mindestanforderungen hinaus - eine richtige Autoapotheke an Bord haben. Das allerdings oft über viele Jahre und nicht selten in jämmerlichem Zustand". Es empfiehlt sich daher, die Autoapotheke einem regelmäßigen Check zu unterziehen. Fehlende oder teilweise verbrauchte oder schadhafte Gegenstände müssen auf jeden Fall ersetzt werden. Dabei helfen Apotheken und gut sortierte Drogerien gerne. Wichtig ist auch, dass man mit den Grundbegriffen der Erste Hilfe-Leistung vertraut ist. "Ein kurzer freiwilliger Auffrischungskurs, zum Beispiel beim Roten Kreuz oder ASBÖ, unterstützt, die Hilfsmittel aus der Autoapotheke auch sachgerecht einsetzen zu können", sagt Trimmel.
Diese Anforderungen muss eine Autoapotheke erfüllen
Die einschlägige ÖNORM V 5101 enthält zwar weitergehende Vorgaben über den Inhalt einer Autoapotheke, ist aber nicht gesetzlich verbindlich. Daher kann es auch wegen einer "abgelaufenen Autoapotheke" zu keiner Bestrafung kommen. "Bestraft kann man nur werden, wenn die gesetzliche Minimalvorgabe der staubdichten Verpackung eines 'zur Wundversorgung geeigneten Verbandszeugs' nicht gegeben ist", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Ob eine halbleere Box mit vergammelten Pflastern diese Anforderung erfüllt, entscheidet der kontrollierende Polizist. Wer eine vollständige und "frische" Autoapotheke nach ÖNORM V 5101 mitführt, kann sich darauf verlassen, dass nicht nur die Mindestanforderungen erfüllt sind, sondern der Inhalt von Experten praxistauglich zusammengestellt worden ist.
An den Gesetzgeber richtet der ÖAMTC den Wunsch, klar zwischen der im Kraftfahrgesetz (KFG) verankerten Mindestanforderung an Verbandszeug und Autoapotheke zu unterscheiden: Wer im Handel ausdrücklich eine "Autoapotheke" anbietet, sollte dies nur dann tun dürfen, wenn das Produkt tatsächlich den strengen ÖNORM-Kriterien entspricht. Alles andere darf nur "Verbandszeug nach § 102 KFG" genannt werden. "Vom Kauf von Verbandszeug mit der Aufschrift 'Inhalt entspricht StVZO' oder ähnlichen kryptischen Hinweisen ist schon deshalb abzuraten, weil sich diese meist auf ausländische Vorschriften beziehen, die in Österreich nicht gelten", so Hoffer abschließend.
Quelle: ÖAMTC
Eine Information des NÖ Zivilschutzverband - Bezirksleitung Baden - 2009-09-23/EO