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Achtung bei Flüssiggasgeräten
Tipps zum richtigen Umgang mit gasbetriebenen Anlagen im CaravanEin Großbrand auf einem Schweizer Campingplatz hat Ende Mai 2009 mehrere Verletzte gefordert und 17 Wohnwagen zerstört. Die Ursache - eine undichte Gasanlage. Gasanlagen gehören beim Camping einfach zum Alltag. "Um gefährliche Zwischenfälle zu vermeiden, müssen Herd, Heizung und Kühlschrank regelmäßig gewartet werden", rät ÖCC-Expertin Edith Witowetz. "Auch Leitungen von der Flasche zum jeweiligen Gerät können porös sein oder beim Fahren Leck schlagen."
Deshalb rät der ÖCC, die Gasanlage alle zwei Jahre bei einem Caravanhändler nach der Önorm bzw. der europäischen Richtlinie G 107 begutachten zu lassen. Dabei erhält man eine Prüfplakette und eine Bestätigung. Die Überprüfung dauert zirka 45 Minuten und kostet rund 60 Euro. Außerdem hat die ÖCC-Expertin folgende Tipps für Camper:
* Die Installation und die Reparatur von Flüssiggasgeräten sollte nur ein Fachmann durchführen.
* "Beim Gasflaschentausch muss man jede Zündquelle vermeiden". Zur Überprüfung des Gasflaschenanschlusses sollte man ein Schaum bildendes Mittel verwenden.
* Gasflaschen müssen immer aufrecht stehen und vor dem Umfallen sowie vor Hitze geschützt sein. Sie dürfen keinesfalls in geschlossenen Räumen (Vorzelte oder Vorbauten) gelagert werden.
* Abgasrohre aus Aluminium entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Sicherheit und müssen vom Fachmann gegen Edelstahlrohre ausgetauscht werden. Außerdem ist eine regelmäßige Überprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand und Durchzug nötig.
* "Kochgeräte sind nicht zum Heizen geeignet", sagt die ÖCC-Expertin. "Und auch Heizgeräte mit offener Verbrennung, also ohne Abgasführung ins Freie, dürfen in Caravans nicht verwendet werden."
* Während des Betriebes von Gasgeräten sollte man immer für Frischluftzufuhr sorgen.
"Wer sich unsicher fühlt, kann auch ein entsprechendes Warngerät installieren", sagt Witowetz. CO-Warngeräte muss man im oberen Bereich des Campingfahrzeuges anbringen, Propangas-Warngeräte hingegen am Boden des Caravans.
Quelle: Österreichischer Campingclub
Eine Information des NÖ Zivilschutzverbandes - Bezirksleitung Baden / 10.06.2009/EO