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Flugreisen von und nach Großbritannien

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Flugreisende von und nach Großbritannien müssen in nächster Zeit durch intensive Sicherheitskontrollen erhebliche Störungen und längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Zudem dürfen sie bis auf Weiteres kein Handgepäck mit an Bord nehmen. Lediglich Brille, Pass, eine kleine Brieftasche sowie verschreibungspflichtige, nicht flüssige Medikamente dürften mitgenommen werden. Flugsicherheitsmaßnahmen
Ab sofort wurden folgende Vorkehrungen getroffen, die Passagiere beachten müssen, wenn ihr Flug von einem britischen Flughafen startet bzw. wenn sie auf einem britischen Flughafen zwischenlanden und dann weiterfliegen wollen:
Jeder Passagier darf EIN Stück Handgepäck durch die Sicherheitsschleuse mitnehmen.
Dieses Gepäckstück darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: Länge maximal 45 cm, Breite 35 cm, Höhe 16 cm (einschließlich Griffe, Räder, Seitentaschen, etc.). Andere Taschen, wie zum Beispiel Handtaschen, dürfen innerhalb dieses Handgepäckstückes mitgenommen werden. Alle Gegenstände werden geröntgt.
Keinerlei Flüssigkeiten welcher Art auch immer dürfen durch den Security Check am Flughafen transportiert werden, mit folgenden Ausnahmen:
• Wichtige Medikamente in flüssiger Form, soweit sie für den Flug geeignet und erforderlich sind (zB Diabetikerausrüstung), sofern die Authentizität nachgewiesen ist
• Flüssige Babynahrung und Milch (der Inhalt jeder Flasche oder jedes Glases muss vom begleitenden Passagier vorgekostet werden)
BITTE BEACHTEN: Die Definition von Flüssigkeiten umfasst Gels, Pasten, Lotions, flüssige/feste Mixturen und den Inhalt von Druckbehältern, z.B. Zahnpaste, Haargel, Getränke, Suppen, Sirupe, Parfum, Deodorants, Rasierschaum, Spraydosen, etc.
Um die Abfertigung an den Security Checks zu beschleunigen werden die Passagiere aufgefordert, keine Behälter die zum Transport von Flüssigkeiten geeignet sind (z.B. Flaschen, Fläschchen, Tuben, Dosen, Plastikbehälter, etc.) im Handgepäck mitzuführen.
Alle Laptops und großen elektronischen Geräte (z.B. große Haarföhns) müssen aus der Tasche genommen und in einen Kontainer gelegt werden, sodass diese Gegenstände weder den Inhalt der Tasche verdecken, noch von der Tasche verdeckt werden.
Kinderwagen und Gehhilfen sind gestattet, müssen aber geröntgt werden. Rollstühle sind erlaubt, müssen aber genauestens durchsucht werden.
Zusätzlich werden auf Flügen in die USA alle Passagiere und alle von ihnen mitgeführten Gegenstände, auch die nach der Sicherheitskontrolle erworbenen, am Boarding Gate ein weiteres Mal durchsucht. Sämtliche Flüssigkeiten werden konfisziert.
Passagiere, die Fragen zu den Reisevorkehrungen oder Sicherheitsmaßnahmen vor Ort haben, sollten sich bei der Flughafenverwaltung oder der Airline erkundigen.
Quelle:
Britisches Verkehrsministerium, 16. August 2006
http://www.dft.gov.uk/stellent/groups/dft_about/documents/page/dft_about_612280.hcsp
Übersetzung:
Maga. Ursula Zelenka, ÖAMTC Rechtsdienste
Ein Service der Bezirksleitung Baden des NÖ Zivilschutzverbandes

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