Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Aktuelles

Winterausrüstungspflicht

  • Winterreifenpflicht 2013 © Rainer Sturm / Pixelio.de © Rainer Sturm / Pixelio.de
Vom 1. November 2014 bis zum 15. April 2015 gilt in Österreich für Personenkraftwagen, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger und leichte Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.

PKW und Klein-LKW haben bei winterlichen Fahrbedingungen folgende zwei Möglichkeiten:

    

1. Winterreifen

Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Autofahrer sollten regelmäßig die Wetterberichte verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht.

Kennzeichnung anerkannter Winterreifen
Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.

2. Sommerreifen mit Schneeketten

Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Wer Sommerreifen am Auto hat, sollte bei längeren Fahrten auf jeden Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen.

LKW's und Busse
Die „Winterreifenpflicht“ gilt im selben Zeitraum verpflichtend für LKW´s über 3,5 Tonnen und Reisebusse.

Hier noch einige Tipps, die Sie vor allem bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen beachten sollten:

  • Geschwindigkeit reduzieren
  • Defensiv fahren
  • Abstand zum vorherigen Fahrzeug vergrößern
  • Vorsicht beim Bremsen, besonders in Kurven
  • Was tun wenn Verkehrsschilder vom Schnee bedeckt sind?

Sind Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen unterm Schnee nicht zu erkennen, gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Wichtig ist die Form des Verkehrsschildes. Ist diese drei- oder acht-eckig bedeutet dies „Vorrang geben" oder „Halt".

Tipps, wenn Sie eine lange Autofahrt planen:

  • Nehmen Sie reichlich Flüssigkeit mit
  • Achten Sie auf Ihren Tank. Wenn Ihnen der Kraftstoff ausgehen sollten, funktioniert auch Ihre Heizung nicht mehr
  • Nehmen Sie eventuell eine Decke mit
  • Denken Sie an Ihre Warnwesten
  • Tragen Sie ein Mobiltelefon mit sich
  • Vergewissern Sie sich, das ausreichend Frostschutzmittel in Ihrem Scheibenwischbehälter vorhanden ist

Weitere Informationen finden sie auf der Homepage des ÖAMTC

ARBÖ-Beitrag zur Winterreifenpflicht

Weitere Tipps für Ihre persönliche Sicherheit und die private Vorsorge gibt es im Sicherheitsratgeberdes Kärntner Zivilschutzverbandes, der kostenlos angefordert werden kann.

Kärntner Zivilschutzverband 
9020 Klagenfurt, Rosenegger Straße 20, Haus der Sicherheit 
Tel. 050-536-57080, FAX 050-536-57081 
E-Mail: zivilschutzverband@ktn.gv.at

 

Bild: © Rainer Sturm / PIXELIO
http://www.pixelio.de/

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