Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.
Aktuelles
Sicher in den Urlaub - E-Card
Wenn Sie Ihren Urlaub in Österreich verbringen, dann nehmen Sie einfach Ihre E-Card mit. Mit dieser können österreichweit alle Vertragspartner Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen.Sollten Sie einen Wahlarzt oder eine Wahleinrichtung aufsuchen, so können Sie die bezahlte Originalhonorarnote bei Ihrer zuständigen Landes- oder Außenstelle zum allfälligen tarifmäßigen Kostenersatz einreichen.
Fahren Sie in ein Urlaubsdomizil im Ausland - insbesondere in die EU- und EWR-Länder sowie in die Schweiz - dann nehmen Sie ebenfalls die E-Card mit. Auf deren Rückseite befindet sich nämlich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenanstalten in diesen Ländern verwendet werden kann. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet die Leistungen direkt mit der BVA ab. Die EKVK gilt jedoch nicht in privaten Kliniken und bei Privatärzten. Dort muss die Honorarnote vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung gewährt Ihre Versicherung für medizinisch notwendige Behandlungen eine Kostenrückerstattung nach österreichischem Vertragstarif.
Mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei hat Österreich zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen. Dort ist der Versicherungsschutz mittels Betreuungsscheines gewährleistet. Da diese Scheine aber nur die bestehende Versicherungen in Österreich bestätigen, müssen sie im jeweiligen Urlaubsland vor dem Arztbesuch in einen örtlichen Krankenschein umgetauscht werden.
In allen anderen Ländern müssen Sie bei Konsultation von Ärzten und Spitälern die Rechnung vorerst selbst bezahlen. Nach Einreichung der Originalrechnung ersetzt die Versicherung - wie in Österreich beim Wahlarzt - die Kosten entsprechend dem österreichischen Vertragstarif. Für den Differenzbetrag muss der Versicherte selbst aufkommen, weshalb der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung empfehlenswert ist, die dann die Differenzkosten ganz oder teilweise übernimmt. In diesem privaten Versicherungsschutz ist auch meist der Rücktransport erkrankter Personen aus dem Urlaubsland inkludiert.
Noch ein Hinweis: Jede EKVK hat ein Ablaufdatum, das mit der Dauer der bisherigen Versicherungszeiten zusammenhängt. Ist das Ablaufdatum auf der EKVK erreicht und ein Auslandsaufenthalt geplant, stellt Ihnen die Versicherung gerne eine neue Karte aus. War man zum Ausstellungszeitpunkt der EKVK nicht oder erst kurz versichert, kann es sein, dass die Datenfelder der EKVK nur mit Sternen versehen sind. In diesem Fall beantragen Sie bitte vor Reiseantritt eine "Bescheinigung als provisorischen Ersatz für die EKVK" bei Ihrer zustänidigen Landes- oder Außenstelle.