Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.
Aktuelles
Vorsicht Glatteis!
Wenn es stark geschneit hat, der Schnee nach einiger Zeit auftaut, nachdem es wieder wärmer geworden ist, dann gefriert am Abend zumeist das Schmelzwasser auf den Strassen und Gehsteigen, wenn die Temperaturen wieder anziehen. Die Folge ist höchstgefährliches Glatteis. Aber es gibt nützliche Selbschutz-Tipps, wie man sicher übers Eis kommt.Pro Jahr werden durchschnittlich an die 12.000 spitalsbehandelte Unfälle durch Glatteis, Schnee und Eis gezählt. Es heißt jetzt höllisch aufpassen, denn die wechselnden Temperaturen können eine verschärfte Gefahrensituation durch Glatteis heraufbeschwören. Laut Freizeitunfallstatistik des Instituts Sicher Leben werden pro Jahr rund 12.000 Personen aufgrund von Stürzen auf Glatteis, Schnee oder Reif im Spital behandelt. Die grösste Anzahl der Unfälle und Verletzungen wird zumeist im Jänner verzeichnet.
Nützliche Selbstschutz-Tipps
* Hände nicht einstecken! Vor allem ältere und gebrechliche Personen sollten bei extremem Glatteis lieber zu Hause zu bleiben. Wer die auf die Straße muss, sollte vorsichtig sein: Nicht hart auf die Fersen auftreten und lieber leicht vornüber geneigt gehen, um einen unkontrollierten Sturz nach hinten zu vermeiden. Stecken Sie Ihre Hände nicht in die Taschen, um notfalls das Gleichgewicht besser halten zu können und einen Sturz abzufangen.
* Zeit einplanen! Mit einem an die Witterungsverhältnisse angepassten Verhalten kann die eigene Sicherheit maßgeblich beeinflusst werden. Wer zu Fuß unterwegs ist, sollte bei schlechter Bodenhaftung kurze Schritte und gemäßigtes Tempo an den Tag legen. Wer mehr Zeit für seinen Weg einplant, kann sich sicherer am Ziel sehen.
* Keine Stöckelschuhe anziehen, sondern bequeme feste Schuhe oder Stiefel ohne hohen Absatz und mit einer guten Profilsohle.
* Gleichgewichtsverlust: Besonders gefährdet sind Menschen, deren Gleichgewicht leicht verloren geht, aber auch Menschen mit Osteoporose, da für die Knochen erhöhte Frakturgefahr besteht.
* Einkäufe: Ältere und gebrechliche Menschen sollten sich mit dem Taxi oder Fahrtendienst zum Arzt bringen lassen! Bei wichtigen Wegen sollte man sich trauen, jemanden zu ersuchen, die Begleitung zu übernehmen. Auch beim Einkaufen sollten Nachbarn, Verwandte und Freunde gefragt werden, ob sie dies übernehemn können. Einkäufe werden übrigens auch durch Einkaufsdienste übernommen.
* In Wien: Für Gleichgewicht und Balance: Teilnahme an Bewegungs- und Balancetraining an Volkshochschulen oder Fitnessstudios. Informationen über Trainingsangebote, Produkte und weitere Dienstleistungen im Institut Sicher Leben (Tel.: 01 / 715 66 44).
Frauen ab 45 besonders gefährdet
Mit 61 Prozent bilden Frauen den größten Anteil bei Unfällen auf rutschigem Untergrund. Vor allem ältere Frauen sind auf Grund ihrer Knochenkonsistenz besonders gefährdet, 44 Prozent aller Verunfallten sind über 45 Jahre. Viele Frauen leiden an einem Verlust der Knochenfestigkeit (Osteoporose), und oft ist der gefürchtete Schenkelhalsbruch die Folge eines Sturzes.
Schwere Verletzungen durch Ausrutscher
Personen rutschen am häufigsten auf öffentlichen Verkehrsflächen aus (60%). Aber auch die nähere Umgebung der Wohnung, wie der Garten oder die Garageneinfahrt, kann schneller zur Rutschpartie werden, als man denkt (20%). Vielfach sind die Verletzungen schwer: Mit 59% bilden Knochenbrüche den Großteil, vor allem an Handgelenk, Unterarm und Fußknöcheln. 17% Sehnen und Muskelverletzungen (vor allem an Knie, Fußknöcheln, Finger). 14% der Verletzungen sind Quetschungen oder Prellungen (vor allem Gehirn, Knie, Finger). 74% verletzen sich beim Laufen oder Gehen, 12% beim Spiel oder in der Freizeit.
Hauseigentümer zur Gehwegräumung verpflichtet
Gehwege, Gehsteige und Stiegenanlagen, die entlang eines Grundstücks führen, müssen von Eis, Schnee befreit werden: Laut Gesetz sind Haus- bzw. Grundeigentümer für die ordnungsgemäße Säuberung bei Schnee und gröblicher fußgängergefährdender Verunreinigung (z.B. nasses Laub) verantwortlich. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 72 Euro rechnen. Kommt eine Person zu Schaden – z. B. durch einen Sturz auf einem ungeräumten Gehsteig – , dann haftet der Liegenschaftseigentümer. Nur ein kleiner Trost, wenn das Bein gebrochen ist...