Sicher auf der Piste unterwegs

Skifahren und Snowboarden ist immer mit einem Unfallrisiko verbunden. Wenn man jedoch nicht über seine Verhältnisse fährt, die Pistenregeln beachtet und eine gut gewartete Ski- und Snowboardausrüstung hat, dann können Unfälle leicht vermieden werden. 

Sicherheitstipps:

Bindung kontrollieren
Vor dem ersten Pistenzauber die Sicherheitsbindung von einem Fachmann überprüfen und einstellen lassen.

Locker zur Fitness
Zum Start der Wintersaison mit gemütlichen Abfahrten beginnen. Aufwärmübungen nicht vergessen und öfters Pausen machen. Ermüdungsanzeichen ernst nehmen. Besser etwas früher den Schitag beenden als die Liftkarte um jeden Preis auszunützen.

Grips statt Gips
Pistenbenützer mit Köpfchen fahren kontrolliert, passen ihre Fahrlinien und die Geschwindigkeit dem Gelände, den Schneeverhältnissen sowie der Wetterlage an. Ausreichender Abstand zu anderen Skifahrern oder Snowboardern kann Kollisionen verhindern. Anhalten nur am Pistenrand und an übersichtlichen Stellen. Vorsicht beim Queren und Einfahren in die Piste. Und noch etwas – ohne Alkohol fährt´s sich besser.

Hinweistafeln beachten
Pistenkennzeichnungen, Warnschilder und Sperrtafeln sind ein wichtiges Sicherheitsservice. Fahren Sie daher nie in gesperrte Hänge ein, denn Lawinengefahr ist Lebensgefahr. Dies gilt auch für das Befahren von Tiefschneehängen – ohne alpinistische Kenntnisse oder erfahrene Begleitung hat man dort nichts verloren.

FIS-Pistenregeln: 

Die zehn FIS-Regeln sind allgemeine Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS für Skifahrer und Snowboarder. Sie gelten weltweit auf allen Skipisten und jeder Wintersportler sollte diese Regeln kennen und beachten.

1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindig­keit und der Fahrweise Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen anpassen. 

3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. 

4. Überholen Überholt werden kann von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. 

6. Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. 

7. Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 

8. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. 

9. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. 

10. Ausweispflicht Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. Diese Regeln sind gemäß Gerichtspraxis verbindlich. Sie gelten auch für Snowboarder.

Verhaltensregeln bei Unfällen:

  • Unfallstelle absichern
  • Ski oder Skistecken gekreuzt aufstellen
  • Snowboard mit der Bindung nach unten hinlegen
  • Erste Hilfe
  • Verletzen ansprechen
  • Richtige Lagerung (Bewusstlosigkeit)
  • Wundversorgung
  • Wärmeschutz
  • Alarmierung des Rettungsdienstes
  • Notruf: Polizei 133, Österreichische Bergrettung 140, Rotes Kreuz 144 oder über das Liftpersonal. Den Ort, die Anzahl der Verletzten und die Art der Verletzung durchgeben.
  • Die Personalien von den Beteiligten notieren und der Exekutive zur Verfügung stellen (Bilder vom Ort bzw. den Beteiligten mit dem Handy machen).
  • Ausweis vom Unfallverursacher fordern!
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet! 

Pistenregeln mit Fritz ©ZSV

Lawinenlagebericht für Kärnten 
Notruf-Bergrettung: 140

Sicherheitstipp: Pistenregeln (Download)   

Weitere Tipps für Ihre persönliche Sicherheit und die private Vorsorge gibt es im  Sicherheits-Ratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes, der kostenlos angefordert werden kann.

Kärntner Zivilschutzverband
9020 Klagenfurt, Rosenegger Straße 20, Haus der Sicherheit
Tel. 050-536-57080, FAX 050-536-57081
E-Mail: zivilschutzverband@ktn.gv.at  

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