Brandschutz: Vorbeugen
Brand/ Feuer/ Explosion/ Dämpfe
Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle persönlichen Vorkehrungen zur Brandverhütung, alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für den Fall eines Brandes, Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Gebäuden und Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz.
Vorschriften und Regeln für den vorbeugenden Brandschutz
1. Bundesgesetze z.B.
Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeordnung, Acetylenverordnung, Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Flüssiggasverordnung, Gasregulativ.
2. Landesgesetze z.B.
Bauordnungen, Feuerpolizeigesetze, Feuerwehrgesetze Regeln der Technik z.B. Ö NORMEN, TRVB (Technische Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz), ÖBFV-RL (Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes)
3. Betriebsinterne Regelungen z.B.
Brandschutzverordnung, Verhalten im Brandfall
Baulicher Brandschutz
Die wichtigsten und bekanntesten baulichen Brandschutzmaßnahmen sind:
- Abstände schaffen und einhalten
- Brandabschnitte bilden durch brandbeständige Umfassungswände und Decken, Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Brandschutzschottungen
- Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die auch bei Brandeinwirkung benutzbar bleiben
- Feuerstätten und Kamine brandsicher herstellen und erhalten
Eine wichtige Funktion des baulichen Brandschutzes ist die Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung in waagrechter und besonders in senkrechter Richtung, da sich ein Brand infolge der Thermik am schnellsten nach oben ausbreitet. Vor allem Müllabwurfeinrichtungen, Kabel- und Rohrtrassen sowie Installationsschächte und -kanäle müssen, wenn sie durch Brandabschnittstrennungen geführt werden, so gebaut sein, dass ein Übergreifen des Brandes verhindert wird.
Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen haben die Aufgabe, einen Brand frühzeitig zu erkennen und an die Brandmeldezentrale zu melden. Dort wird die Meldung ausgewertet, d.h. es wird angezeigt, von welchem Objekt und aus welchem Raum die Brandmeldung kommt. Aufgrund dieser Meldung können die festgelegten Maßnahmen (meist automatische Verständigung der Feuerwehr) eingeleitet werden. Man unterscheidet zwischen Druckknopfmeldeanlagen und automatischen Brandmeldeanlagen.
Druckknopfmeldeanlagen
sind rein manuelle, vom Menschen abhängige Meldeeinrichtungen. Die Auslösung erfolgt nur aufgrund persönlicher Wahrnehmung.
Automatische Brandmeldeanlagen
sind von der persönlichen Wahrnehmung unabhängige Meldeeinrichtungen. Sie reagieren je nach Bauart auf Rauchgas, Licht oder Wärme. Nach ihren Funktionsprinzipien unterscheidet man:
Ionisationsbrandmelder
Diese nützen die ionisierende Wirkung bereits geringer Rauchgasmengen zur Branderkennung.
Optische Brandmelder
Diese können je nach Überwachungsaufgabe auf verschiedene Lichterscheinungen ansprechen:
- Trübung des Lichtes durch Rauch,
- Lichtbrechung durch Rauchgase,
- Flackerndes Licht durch Flammen,
- Infrarotstrahlung, Ultraviolettstrahlung
Temperaturabhängige Brandmelder
Erkennungskriterium ist der Temperaturanstieg im Überwachungsbereich. Die Ansprechkriterien sind:
- Das Erreichen einer Grenztemperatur (Maximaltemperaturmelder),
- Ein rascher Temperaturanstieg, auch schon im niederen Temperaturbereich (Differentialtemperaturmelder).
Brandmeldeanlagen können aber auch zur Auslösung betriebsinterner Alarme, Inbetriebsetzung von automatischen Löschanlagen (Sprühflut-, Gaslösch-, Explosionsunterdrückungsanlagen u.ä.), Schließung von Brandschutz- und Rauchabschlüssen (z.B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Brandschutzklappen), Abschaltung von Klima- und Lüftungsanlagen, Einschaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen usw. eingesetzt werden.
Homemelder
sind mit Rauchmeldern ausgestattete, speziell für den Haushalts- und Wohnbereich entwickelte Brandfrüherkennungsgeräte, die vor allem bereits in Großbritannien, Skandinavien und den USA sehr erfolgreich eingesetzt werden. Die Geräte können einzeln aber auch vernetzt im ganzen Haus betrieben werden und lösen bei Brandentstehung (Schwelbrand, Rauch) ein akustisches Signal aus. Dadurch ist eine gute hausinterne Überwachung von Schlafräumen, Kinderzimmern, Seniorenräumen oder anderen nicht immer benützten Räumen möglich. Homemelder ersetzen aber kein zugelassenes Brandmeldesystem. Eine Alarmweiterleitung zu einer öffentlichen Empfangsanlage ist nicht möglich.
Weitere Artikel zu diesem Thema:
- Brandschutz im Betrieb
- Brandverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen in Betrieben
- Verhalten im Brandfall: Löschen
- Verhalten bei Wohnungsbrand
- Verhalten im Brandfall: Retten