Verhalten bei Notfällen
Unfall/ Notfall/ Katastrophe
Erstmaßnahmen durch Selbstschutzhelfer
Notfälle, die den sofortigen Einsatz von Selbstschutzhelfern erfordern, können sein:
Situation nicht verschlechtern!
Jedes planlose Vorgehen schadet dem Verletzten und gefährdet die Retter. Es ist daher besonders darauf zu achten, dass die Gefahrenlage von verunglückten Personen durch Folgeereignisse oder durch die Rettungsarbeiten nicht verschlechtert wird. Feuerwehr und Rettung sind in jedem Fall zu verständigen.
Verkehrsunfall
Absichern der Unfallstelle, um das Auffahren nachkommender Fahrzeuge zu verhindern. Vorsicht bei ausgelaufenem Treibstoff! Zündquellen fernhalten, nicht rauchen. Bewegungsunfähige oder bewusstlose Personen nur äußerst vorsichtig aus dem Fahrzeug heben, um durch die Rettungsmaßnahmen mögliche Verletzungen im Wirbelsäulen- oder Beckenbereich nicht zu verschlimmern. Bei keiner weiteren Gefährdung das Eintreffen der Rettung abwarten. Bei eingeklemmten Personen muss versucht werden, mit den vorhandenen Geräten und Werkzeugen Zugang zum Fahrzeuginneren zu bekommen. Dabei ist aber alles zu vermeiden, was die eingeklemmte Person gefährden oder verletzen könnte (z.B. Zerschlagen von Scheiben, Beschädigung von Treibstoffleitungen etc.).
Verschüttungen bei Grabarbeiten, Muren- und Lawinenabgängen
Es besteht immer große Gefahr für die Helfer! Verschüttungen bei Grabarbeiten sind immer auf unzureichende Pölzung zurückzuführen. Vor dem Einsteigen der Helfer in den Unfallbereich sind daher immer ausreichende Sicherheitspölzungen durchzuführen.
Bei Muren und Lawinen besteht stets Gefahr weiterer Abgänge. Wenn möglich, Sicherungsposten oberhalb der Unfallstelle zur Beobachtung und zeitgerechten Warnung der Retter einsetzen. Bergrettung und Suchhundeführer sind unverzichtbare Helfer! Nähere Informationen über das richtige Verhalten bei Lawinengefahr entnehmen Sie bitte dem vom Österreichischen Bergrettungsdienst herausgegebenen Alpinratgeber.
Einsturz von Gebäuden
Rettungsarbeiten können erst dann durchgeführt werden, wenn aufgrund eindeutiger Lage oder eingehender Erkundung festgestellt wurde, ob und wo Menschen verschüttet sind.
Bei Verschütteten nach Hauseinstürzen ist zunächst die Oberfläche der Schadensstelle nach freiliegenden Verletzten oder nur teilweise verschütteten Personen abzusuchen. Besonders nach Erdbeben sind diese schwer erkennbar, da sie immer mit Staub bedeckt sind und sich von der Oberfläche des Trümmerkegels kaum abheben. Anschließend sind die noch betretbaren Gebäudeteile zu durchsuchen.
Verschüttete Personen werden vorwiegend durch Zurufen oder Klopfen an den Wänden geortet. Dazu sind Arbeitspausen erforderlich, um den Trümmerkegel ohne störende Geräusche abhorchen zu können.
Eine mit verschütteten Personen hergestellte Verbindung darf nicht mehr abgebrochen werden.
Es ist unbedingt laufend Kontakt zu halten und dabei Zuspruch, Trost und Information zu geben. Die Verbindung ist auch nach dem Eintreffen von Feuerwehr oder Rettung unbedingt aufrecht zu halten. Die Abstimmung mit den Einsatzkräften ist erforderlich.
Die Einsatzkräfte sind - soweit bekannt
zu informieren.
Beim Vorarbeiten in den Trümmerkegel ist äußerste Vorsicht notwendig. Jede Bewegung verschütteter oder eingeklemmter Gebäudeteile (Deckenplatten, Träme, Dachsparren u.ä.) gefährdet Opfer und Retter.
Stromunfälle
Beim Berühren von Anlagenteilen, die unter Spannung stehen, besteht Lebensgefahr. Verkrampfungen können nur gelöst werden, wenn die verunglückte Person aus dem Stromkreis gebracht wird.
Bei Unfällen in Niederspannungsanlagen ist zunächst die Leitung spannungsfrei zu schalten, da ein Berühren des Verunglückten den Helfer gefährden kann. Kann die Leitung nicht abgeschaltet oder durch erfahrenes Fachpersonal durchgeschnitten werden, zieht man den Verunglückten von gut isoliertem Standort (trockenes Holz, trockene Kleider, Gummimatten) von den Leitungen oder Geräten weg. Unbedeckte Körperteile soll man dabei nicht mit ungeschützten Händen berühren, sondern dazu trockene Decken, Kleider oder Handschuhe benützen oder den Verletzten an den Kleidern anfassen.
Bei Unfällen in Hochspannungsanlagen darf nur das Fachpersonal des Elektrizitätswerkes eingreifen. Schon die Annäherung an den Verunglückten ist gefährlich und muss unterlassen werden (5 m Sicherheitsabstand). Das Betreten der Umgebung heruntergefallener Leitungen ist gefährlich. Die Umgebung herunterhängender Leitungen ist daher im Abstand von mindestens 10 m solange zu meiden, bis das zuständige Fachpersonal des Elektrizitätswerkes die Gefahrenzone freigibt.
Sobald die verunglückte Person aus dem Stromkreis befreit ist, müssen alle Maßnahmen der Ersten Hilfe, insbesondere der Wiederbelebung, durchgeführt werden.
Gärgasunfälle
Jährlich gibt es mehrere Todesfälle durch Gärgase! Dabei kommen meist nicht nur die eigentlichen Opfer, sondern oft auch die Helfer bei den Rettungsversuchen zu Tode.
Gärgase treten bei Gärung und Fäulnis auf, sind giftig, schwerer als Luft und sammeln sich daher in tiefergelegenen Räumen (Gärkeller, Weinkeller, Senkgruben, Silos) an. Jeder Versuch, einen Verunfallten ohne umluftunabhängigen Atemschutz zu bergen führt auch unweigerlich zum Tod des Helfers.
Sofort Feuerwehr holen!
Die brennende Kerze als Kontrolle für noch vorhandenen Sauerstoff ist unzuverlässig und auch gefährlich. Abgesehen von den tödlichen CO2-Konzentrationen kann es auch zur Bildung explosiver Gase (Methan, flüchtige Alkohole) kommen.
Giftgasunfälle
Bei der Herstellung und beim Transport von Chemikalien kann es zu Unfällen kommen, deren Auswirkungen oft ganze Stadtviertel bedrohen können. Den besten Schutz findet man in solchen Situationen immer in einem geschlossenen Gebäude.
Ausführliche Informationen über das richtige Verhalten bei Chemie- und Industrieunfällen finden Sie unter: Chemie/ Gifte/ Toxische Stoffe/ Dämpfe
Kernkraftwerksunfälle
Ausführliche Informationen über das richtige Verhalten bei Unfällen in Kernkraftwerken finden Sie unter: Atomunfall
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- Selbstschutz bei einem Unfall mit gefährlichen Stoffen
- Industrieunfälle
- Verhalten im Brandfall: Löschen
- Gefährliche Stoffe: Sicher in der eignen Wohnung
- Industrieunfälle: Giftige Gaswolken