Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Videobeiträge gibt es in der Zivilschutz-Mediathek.
BLACKOUT-VORSORGE DER GEMEINDE / LEUCHTTURM
Aktuelles
Brauchtumsfeuer sind mit einer Meldung an die Gemeinde möglich. In Kärnten wurde eine entsprechende Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung im Rahmen des Bundesluftreinhaltegesetzes genehmigt.
In Kärnten bleibt es auch in Zukunft erlaubt, zu Ostern, zur Sommersonnenwende sowie anlässlich der 10.-Oktober-Feierlichkeiten Brauchtumsfeuer zu entzünden. Umweltreferentin Beate Prettner und Landeshauptmann Gerhard Dörfler haben jetzt eine entsprechende Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung im Rahmen des Bundesluftreinhaltegesetzes genehmigt. Damit soll den zahlreichen christlichen Bräuchen und Traditionen in Kärnten Rechnung getragen werden.
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am Montag, 16. November 2009, 10-16 Uhr, BG&BRG St. Veit an der Glan.
Ski-/Snowboard-Helme können zum gestützten Preis von € 25 statt € 70 bezogen werden. Zusätzlich gibt es noch Rückenprotektoren zum Aktionspreis!
Mit 1. Dezember 2009 tritt auch in Kärnten die Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Kraft.
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Das Verbrennen von biogenen Materialien für Feuer im Rahmen der nachgenannten Brauchtumsveranstaltungen ist im gesamten Landesgebiet zulässig.
Formulare sind im Gemeindeamt erhältlich bzw. auf der Homepage der Stadtgemeinde St. Veit/Glan (www.sv.or.at). Meldungen sind bis spätestens 15. April 2019 im Gemeindeamt St. Veit abzugeben.
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Die Adventzeit wird wegen ihrer stimmungsvollen
Atmosphäre oft als schönste Zeit im Jahr bezeichnet.
Neben einer Vielzahl von Dekorationen werden unzählige
Lichter und Kerzen aufgestellt. Eine - leider - auch gefährliche Zeit!
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Kurz vor Ferienbeginn veranstaltete der Kärntner Zivilschutzverband gemeinsam mit der Gemeinde St. Georgen am Längsee und den Blaulichtorganisationen bei Prachtwetter im Strandbad Längsee einen großangelegten Jugend-Wasser-Sicherheitstag.
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Drogenprävention ist heute ein brandheißes Thema. Wenn es um die Aufklärung geht, sind viele Jugendliche schlecht informiert. Aus diesem Anlaß veranstaltete das Jugendreferat des Roten Kreuzes St. Veit mit 40 Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren aus dessen Jugendgruppen einen Workshop zu diesem Thema.
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An sich ist das punktuelle Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen Osterfeuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Vereine, Straßen- und Dorfgemeinschaften sowie im Sinne der religiösen Bedeutung).
Ein schriftliches Ansuchen für das Abbrennen von Osterfeuern ist an die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan zu richten.
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Nur eine gute Kenntnis der Pilze schützt vor Giftpilzen. Es gibt keine allgemein gültigen Faustregeln! Es ist auch ein Irrtum, zu glauben, dass ein von Tieren angefressener Pilz auch für Menschen genießbar ist! Deshalb: Die wichtigsten Giftpilze sollte man genau kennen!
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Von 15. Juni bis 30. September ist es in Kärnten erlaubt, zwischen sieben und 18 Uhr Pilze zu sammeln. „Um auch den nachfolgenden Generationen die vielen heimischen Pilzsorten zu erhalten, gilt es einige Regeln einzuhalten und das Sammeln mit Respekt vor der Natur zu betreiben. Der vernünftige Pilzsammler sammelt höchstens zwei Kilogramm Pilze pro Person und säubert sie am Fundort.
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Wintersport - Sicherheitsaktion
der Landesstelle Graz der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA und dem Zivilschutzreferat der Stadtgemeinde St. Veit
50 % auf ausgesuchte Rückenprotektoren der Fa. Scott
Wir tauschen den alten Helm gegen einen
neuen Bolle Helm „Hans Knauß Edition", Aufzahlung ab € 30,-
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Die „Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung“ vom 10.03.2011, LGBI. Nr. 31/2011, zuletzt geändert durch LGBI. 54/2011, trat mit 25.03.2011 bzw. 20.06.2011 in Kraft und bildet die Grundlage für Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien.
Das Verbrennen von biogenen Materialien für Feuer im Rahmen der nachgenannten Brauchtumsveranstaltungen ist im gesamten Landesgebiet zulässig.
Als Brauchtumsfeuer gelten:
1. Osterfeuer und Fackelschwingen in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag
2. Sonnenwend- und Johannisfeuer, in der Zeit vom 21. Juni bis 24. Juni
3. 10.-Oktober-Feuer, in der Nacht vom 09. Oktober auf 10. Oktober
4. Georgsfeuer, in der Zeit vom 22. April bis 24. April
5. Feuer in den Alpen, am zweiten Samstag im August
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Touren gehen ohne Risiko? Das gibt es nicht. Das besondere Erlebnis die winterlichen Berge abseits der lärmenden Pisten zu genießen, ist immer mit einem Risiko verbunden.
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Dass man beim Skifahren bei einer Geschwindigkeit von zehn Stundenkilometern schwerste Schädelverletzungen erleiden könne, darüber lässt der Wiener Unfallchirurg Christian Gäbler keinen Zweifel! Durch das Tragen eines Skihelms könnten immerhin 70 Prozent der tödlichen Kopfverletzungen vermieden.
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50 % auf ausgesuchte Rückenprotektoren der Fa. Scott.
Wir tauschen den alten Helm gegen einen neuen Uvex Helm, Aufzahlung € 30,00.
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Das Reisen mit Kindern, vor allem mit Kleinkindern, kann bisweilen schon sehr anstrengend sein. Eine gute Reiseplanung ändert zwar nicht Ihre Kinder, kann aber dazu beitragen, das die Reise nervenschonender von statten geht, als es ohne Planung der Fall gewesen wäre.
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Ende April erwachen die Wespen aus ihrer Winterruhe. Im Umgang mit den wehrhaften Tieren ist Vorsicht geboten, Panik ist aber nicht angebracht.
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Was Erwachsenen kaum jemals einfallen würde – bei Kindern kommt´s oft vor: Sie „kosten“ Zimmerpflanzen. Aber was so natürlich, so grün und gesund aussieht kann durchaus ungesund und giftig sein. Sie werden sich wahrscheinlich wundern, wie viele beliebte „Haus- und Hofpflanzen“ Kindern gefährlich werden können. Achten Sie beim Kauf von Zimmerpflanzen wie auch bei der Anlage Ihres Blumengartens darauf, nur ungiftiges Grün einzusetzen. Erklären Sie dem Blumenhändler oder Gärtner genau, was Sie mit den Blumen oder Sträuchern vorhaben, lassen Sie sich beraten.
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Der "Senf-Trick" ist nur ein Schmankerl aus dem Ganoven-Repertoire in beliebten Urlaubsländern. Schnell wird einem die schöne Ferienreise gewaltig vermiest, wie ÖAMTC-Touristikerin Tanja Gems berichtet: "Ein Taschendieb beschmutzt den Touristen beim Vorbeigehen 'zufällig' mit Senf. Dann entschuldigt er sich und täuscht Hilfsbereitschaft beim Reinigen des Kleidungsstücks vor. Während des Ablenkungsmanövers haben Komplizen Zeit, die Geldbörse aus der Handtasche des Opfers zu stehlen." Damit man nicht erst aus Schaden klug wird, hier wertvolle ÖAMTC-Tipps, wie man sich am besten vor Gaunereien schützt:
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Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst des Bundesministeriums für Inneres wurde im Mai 1974 ins Leben gerufen. Grundgedanke war und ist, die Bevölkerung weitaus stärker als bisher zu aktivieren und in die Prävention einzubinden.
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Im Ernstfall kann das Notfallblatt Ihnen wichtige und rasche Informationen liefern.
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Sport ist gesund, vor allem wenn er regelmäßig ausgeübt wird.
Auch coole Trendsportarten brauchen Sicherheit.
Schließlich will keiner nach einer tollen Skating- oder Mountainbiketour im Krankenhaus landen....
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Das Einmaleins für einen gelungenen Start in die Radsaison Endlich Frühling! Die letzten Schneereste verschwinden von den Straßen, der Rollsplitt wird weggekehrt, die Sonne wärmt schon - unser Körper lechzt nach Bewegung. Zeit, das Fahrrad wieder aus dem Keller zu holen und in die Pedale zu treten. Mit der richtigen Vorbereitung steht einer guten Radsaison nichts im Wege.
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Es ist wieder so weit: Die Schule hat wieder begonnen. Insbesondere für Schulanfänger und Volksschüler sollte ein sicherer Schulweg bereits ausgemacht und gefunden sein. Wenn dies noch nicht geschehen ist, sollte umgehend darauf Bedacht genommen werden.
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Wer im Notfall von seinen Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sollte selbst fähig und willens sein, anderen zu helfen.
Bei Unglücksfällen zu helfen ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht.
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Der wichtigste Teil der Vorsorge für Krisenzeiten ist ein rechtzeitig angelegter Vorrat. Ein Vorrat schafft Sicherheit bei Natur- und Umweltkatastrophen, aber auch bei internationalen Ereignissen - die zu Versorgungsengpässen führen können - und nicht zuletzt bei Strahlenunfällen.
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Sicherheits TIPPs
… im Umgang mit Feuer –Gefahren
Lassen Sie Ihr Kind alleine mit Feuerwehrkörpern hantieren.
Lassen Sie Kind nie alleine mit offenen Feuer, Kerzen etc.
Verwenden Sie Feuerzeuge mit Kindersicherung.
Lehren Sie Ihrem Kind das richtige Verhalten, wenn es Feuer
fängt: Nicht weglaufen, sondern hinfallen lassen und
am Boden wälzen (- Stop-Drop-Roll-Regel).
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Sicherheits TIPPs
Bewahren Sie Putzmittel, Zigaretten und Alkohol stets in verschlossenen Kästen auf.
Verwenden Sie absperrbare Fenstergriffe bzw. Fenstersicherungen.
Sichern Sie Treppen und Balkone mit Schutzgittern aus Holz
oder Metall.
Stellen Sie Ihr Kind in der Wippe nur auf den Boden.
Halten Sie Plastiksackerln unter Verschluss – Kinder benutzen
Sie gerne als (gefährliches) Spielzeug.
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Sicherheits TIPPs
…im Haushalt
Montieren Sie ein Herdschutzgerät.
Verwenden Sie absperrbare Fenstergriffe bzw. Fenstersicherungen
Bewahren Sie Putzmittel, Zigaretten und Alkohol stets in verschlossenen Kästen auf. Dasselbe gilt für Lampenhöle und Duftöle.
Benützen Sie für Treppen und Balkone Schutzgitter aus Holz oder Metall.
Schaffen Sie sich kein Stockbett/Hochbett an diese sind für Kinder im Vorschulalter nicht geeignet.
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Täglich werden in Österreich etwa zehn Kraftfahrzeuge gestohlen. Jährlich werden rund 30.000 Autoeinbrüche verübt.
Ein Vollprofi benötigt etwa zehn, höchstens zwanzig Sekunden, um ein Auto zu stehlen.
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Einbrecher haben einen neuen Schwachpunkt entdeckt: Häuser mit zentralen Schlüsselsystemen, bei denen die Bewohner mit einem Schlüssel sämtliche Schlösser sperren können: Haustor, Briefkasten, Wohnung und Waschküche.
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Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan trifft umfangreiche Vorbereitungen für mögliche Katastrophenfälle. Zu den organisatorischen Vorbereitungen gehört es auch, für die Bevölkerung einen Notfall-Treffpunkt zu errichten.
Diese Anlaufstelle wird als "Leuchtturm" bezeichnet und z.B. bei einem länger andauernden Stromausfall (Blackout) den Betrieb aufnehmen.
Standort:
Blumenhalle St. Veit, Villacher Strasse 15, 9300 St. Veit an der Glan
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