Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Videobeiträge gibt es in der Zivilschutz-Mediathek.   

BLACKOUT-VORSORGE DER GEMEINDE / LEUCHTTURM   

Aktuelles

Ostern Feuer ©

Ausnahmeregeln für Osterfeuer

Brauchtumsfeuer sind mit einer Meldung an die Gemeinde möglich. In Kärnten wurde eine entsprechende Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung im Rahmen des Bundesluftreinhaltegesetzes genehmigt.
In Kärnten bleibt es auch in Zukunft erlaubt, zu Ostern, zur Sommersonnenwende sowie anlässlich der 10.-Oktober-Feierlichkeiten Brauchtumsfeuer zu entzünden. Umweltreferentin Beate Prettner und Landeshauptmann Gerhard Dörfler haben jetzt eine entsprechende Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung im Rahmen des Bundesluftreinhaltegesetzes genehmigt. Damit soll den zahlreichen christlichen Bräuchen und Traditionen in Kärnten Rechnung getragen werden.

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Skihelm ©

Skihelm-Aktion

am Montag, 16. November 2009, 10-16 Uhr, BG&BRG St. Veit an der Glan.

Ski-/Snowboard-Helme können zum gestützten Preis von € 25 statt € 70 bezogen werden. Zusätzlich gibt es noch Rückenprotektoren zum Aktionspreis!

Mit 1. Dezember 2009 tritt auch in Kärnten die Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Kraft.

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Osterfeuer-02 © Zivilschutzverband

Abheizen eines Osterfeuers

Das Verbrennen von biogenen Materialien für Feuer im Rahmen der nachgenannten Brauchtumsveranstaltungen ist im gesamten Landesgebiet zulässig.

Formulare sind im Gemeindeamt erhältlich bzw. auf der Homepage der Stadtgemeinde St. Veit/Glan (www.sv.or.at). Meldungen sind bis spätestens 15. April 2019 im Gemeindeamt St. Veit abzugeben.

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Suchtprävention ©

Workshop für Drogen- und Suchtprävention

Drogenprävention ist heute ein brandheißes Thema. Wenn es um die Aufklärung geht, sind viele Jugendliche schlecht informiert. Aus diesem Anlaß veranstaltete das Jugendreferat des Roten Kreuzes St. Veit mit 40 Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren aus dessen Jugendgruppen einen Workshop zu diesem Thema.

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Ostern Feuer ©

Regeln für das Abbrennen von Osterfeuer

An sich ist das punktuelle Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen Osterfeuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Vereine, Straßen- und Dorfgemeinschaften sowie im Sinne der religiösen Bedeutung).

Ein schriftliches Ansuchen für das Abbrennen von Osterfeuern ist an die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan zu richten.

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Knollenblätterpilz giftig ©

Vorsicht beim Pilze sammeln!

Nur eine gute Kenntnis der Pilze schützt vor Giftpilzen. Es gibt keine allgemein gültigen Faustregeln! Es ist auch ein Irrtum, zu glauben, dass ein von Tieren angefressener Pilz auch für Menschen genießbar ist! Deshalb: Die wichtigsten Giftpilze sollte man genau kennen!

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Appell an Pilzsammler verantwortungsbewusst mit der Natur umzugehen

Von 15. Juni bis 30. September ist es in Kärnten erlaubt, zwischen sieben und 18 Uhr Pilze zu sammeln. „Um auch den nachfolgenden Generationen die vielen heimischen Pilzsorten zu erhalten, gilt es einige Regeln einzuhalten und das Sammeln mit Respekt vor der Natur zu betreiben. Der vernünftige Pilzsammler sammelt höchstens zwei Kilogramm Pilze pro Person und säubert sie am Fundort.

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Skihelm ©

Wintersport - Sicherheitsaktion

Wintersport - Sicherheitsaktion
der Landesstelle Graz der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA und dem Zivilschutzreferat der Stadtgemeinde St. Veit
50 % auf ausgesuchte Rückenprotektoren der Fa. Scott
Wir tauschen den alten Helm gegen einen
neuen Bolle Helm „Hans Knauß Edition", Aufzahlung ab € 30,-

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Osterfeuer-02 © Zivilschutzverband

Information zum Abheizen eines OSTERFEUERS

Die „Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung“ vom 10.03.2011, LGBI. Nr. 31/2011, zuletzt geändert durch LGBI. 54/2011, trat mit 25.03.2011 bzw. 20.06.2011 in Kraft und bildet die Grundlage für Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien.

Das Verbrennen von biogenen Materialien für Feuer im Rahmen der nachgenannten Brauchtumsveranstaltungen ist im gesamten Landesgebiet zulässig.

Als Brauchtumsfeuer gelten:
1. Osterfeuer und Fackelschwingen in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag
2. Sonnenwend- und Johannisfeuer, in der Zeit vom 21. Juni bis 24. Juni
3. 10.-Oktober-Feuer, in der Nacht vom 09. Oktober auf 10. Oktober
4. Georgsfeuer, in der Zeit vom 22. April bis 24. April
5. Feuer in den Alpen, am zweiten Samstag im August

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Skihelm ©

Ein Skihelm kann Leben retten!

Dass man beim Skifahren bei einer Geschwindigkeit von zehn Stundenkilometern schwerste Schädelverletzungen erleiden könne, darüber lässt der Wiener Unfallchi­rurg Christian Gäbler keinen Zweifel! Durch das Tragen eines Skihelms könnten im­merhin 70 Prozent der tödlichen Kopfverletzungen vermieden.

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Engelstrompete ©

Giftige Pflanzen

Was Erwachsenen kaum jemals einfallen würde – bei Kindern kommt´s oft vor: Sie „kosten“ Zimmerpflanzen. Aber was so natürlich, so grün und gesund aussieht kann durchaus ungesund und giftig sein. Sie werden sich wahrscheinlich wundern, wie viele beliebte „Haus- und Hofpflanzen“ Kindern gefährlich werden können. Achten Sie beim Kauf von Zimmerpflanzen wie auch bei der Anlage Ihres Blumengartens darauf, nur ungiftiges Grün einzusetzen. Erklären Sie dem Blumenhändler oder Gärtner genau, was Sie mit den Blumen oder Sträuchern vorhaben, lassen Sie sich beraten.

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Urlaubsganoven ©

Urlaubsganoven Club-Touristikerin gibt Tipps für einen sicheren Ferienaufenthalt

Der "Senf-Trick" ist nur ein Schmankerl aus dem Ganoven-Repertoire in beliebten Urlaubsländern. Schnell wird einem die schöne Ferienreise gewaltig vermiest, wie ÖAMTC-Touristikerin Tanja Gems berichtet: "Ein Taschendieb beschmutzt den Touristen beim Vorbeigehen 'zufällig' mit Senf. Dann entschuldigt er sich und täuscht Hilfsbereitschaft beim Reinigen des Kleidungsstücks vor. Während des Ablenkungsmanövers haben Komplizen Zeit, die Geldbörse aus der Handtasche des Opfers zu stehlen." Damit man nicht erst aus Schaden klug wird, hier wertvolle ÖAMTC-Tipps, wie man sich am besten vor Gaunereien schützt:

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Fit fürs Rad ©

Fit für´s Rad?

Das Einmaleins für einen gelungenen Start in die Radsaison Endlich Frühling! Die letzten Schneereste verschwinden von den Straßen, der Rollsplitt wird weggekehrt, die Sonne wärmt schon - unser Körper lechzt nach Bewegung. Zeit, das Fahrrad wieder aus dem Keller zu holen und in die Pedale zu treten. Mit der richtigen Vorbereitung steht einer guten Radsaison nichts im Wege.

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Schulweg2 ©

Der sichere Schulweg

Es ist wieder so weit: Die Schule hat wieder begonnen. Insbesondere für Schulanfänger und Volksschüler sollte ein sicherer Schulweg bereits ausgemacht und gefunden sein. Wenn dies noch nicht geschehen ist, sollte umgehend darauf Bedacht genommen werden.

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Mopedunfall1-Rotes Kreuz ©

Erste Hilfe leisten

Wer im Notfall von seinen Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sollte selbst fähig und willens sein, anderen zu helfen.
Bei Unglücksfällen zu helfen ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht.

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Eichhörnchen ©

Der beste Rat ist Vorrat - Hausapotheke

Der wichtigste Teil der Vorsorge für Krisenzeiten ist ein rechtzeitig angelegter Vorrat. Ein Vorrat schafft Sicherheit bei Natur- und Umweltkatastrophen, aber auch bei internationalen Ereignissen - die zu Versorgungsengpässen führen können - und nicht zuletzt bei Strahlenunfällen.

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Kind Feuer ©

Zum Schutz Ihres Kindes von 4 bis 6 Jahren

Sicherheits TIPPs

… im Umgang mit Feuer –Gefahren

Lassen Sie Ihr Kind alleine mit Feuerwehrkörpern hantieren.
Lassen Sie Kind nie alleine mit offenen Feuer, Kerzen etc.
Verwenden Sie Feuerzeuge mit Kindersicherung.
Lehren Sie Ihrem Kind das richtige Verhalten, wenn es Feuer
fängt: Nicht weglaufen, sondern hinfallen lassen und
am Boden wälzen (- Stop-Drop-Roll-Regel).

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Familie mit Kind ©

Zum Schutz Ihres Kindes von 0 bis 2 Jahren

Sicherheits TIPPs

Bewahren Sie Putzmittel, Zigaretten und Alkohol stets in verschlossenen Kästen auf.
Verwenden Sie absperrbare Fenstergriffe bzw. Fenstersicherungen.
Sichern Sie Treppen und Balkone mit Schutzgittern aus Holz
oder Metall.
Stellen Sie Ihr Kind in der Wippe nur auf den Boden.
Halten Sie Plastiksackerln unter Verschluss – Kinder benutzen
Sie gerne als (gefährliches) Spielzeug.

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Mädchen ©

Zum Schutz Ihres Kindes von 2 bis 4 Jahren

Sicherheits TIPPs

…im Haushalt

Montieren Sie ein Herdschutzgerät.
Verwenden Sie absperrbare Fenstergriffe bzw. Fenstersicherungen
Bewahren Sie Putzmittel, Zigaretten und Alkohol stets in verschlossenen Kästen auf. Dasselbe gilt für Lampenhöle und Duftöle.
Benützen Sie für Treppen und Balkone Schutzgitter aus Holz oder Metall.
Schaffen Sie sich kein Stockbett/Hochbett an diese sind für Kinder im Vorschulalter nicht geeignet.

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Leuchtturm. Ihr Notfall-Treffpunkt im Katastrophenfall

Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan trifft umfangreiche Vorbereitungen für mögliche Katastrophenfälle. Zu den organisatorischen Vorbereitungen gehört es auch, für die Bevölkerung einen Notfall-Treffpunkt zu errichten.
Diese Anlaufstelle wird als "Leuchtturm" bezeichnet und z.B. bei einem länger andauernden Stromausfall (Blackout) den Betrieb aufnehmen.
Standort:
Blumenhalle St. Veit, Villacher Strasse 15, 9300 St. Veit an der Glan

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