Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Gemeinde St. Kanzian am Klopeinersee! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Rettungsgasse

Damit Einsatzfahrzeuge künftig schneller am Unfallort sein können, gilt seit 1. Jänner 2012 die Verordnung bei drohendem Stau eine Rettungsgasse zu bilden.
Das Konzept der „Rettungsgasse“ wird in Deutschland bereits seit mehreren Jahren praktiziert und zeigt, dass die Einsatzorganisationen im Schnitt um 4 Minuten schneller bei den Unfallstellen sind. Diese vier Minuten können bereits über Leben und Tod entscheiden.

Wie funktioniert die „Rettungsgasse"?

Auf einer zweispurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur nach rechts auf den Pannenstreifen und die Fahrer der 2. Spur weichen soweit als möglich nach links aus.

Auf einer zweispurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straße, aus und die Fahrer der 2. Spur weichen nach links aus.

Auf einer dreispurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur auf den Pannenstreifen und die Fahrer der 2. Spur rücken nach rechts auf die 1. Spur nach. Die Fahrer der 3. Spur fahren nach links, so dass zwischen der 2. und 3. Spur die „Rettungsgasse" entsteht.

Auf einer dreispurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. und 2. Spur parallel nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straßen, aus und die Fahrer der 3. Spur nach links, so dass zwischen 2. und 3. Spur die „Rettungsgasse" entsteht.

Auf einer vierspurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur auf den Pannenstreifen aus, die Fahrer der 2. und 3. Spur rücken parallel nach rechts nach, und die Fahrer der 4. Fahrspur weichen mit Ihren Fahrzeugen nach links aus.

Auf einer vierspurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1., 2. und 3. Spur parallel nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straßen, aus und die Fahrer der 4. Spur nach links, so dass zwischen 3. und 4. Spur die „Rettungsgasse" entsteht.

Die „Rettungsgasse" ist für die letzten und vorletzten Spur, also den beiden linken Fahrspuren, vorgesehen, unabhängig davon wie viele Fahrspuren vorhanden sind. Weiters sollen die Fahrer bereits bei drohendem Stau beginnen, eine Rettungsgasse zubilden.


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