Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Gemeinde St. Kanzian am Klopeinersee! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.
Verhalten im Brandfall: Erste Löschhilfe
Brand/ Feuer/ Explosion/ Dämpfe
Bei vielen Bränden kann durch eine richtige erste Löschhilfe die rasche Brandausbreitung bis zum eintreffen der Feuerwehr eingedämmt werden. Um richtig handeln zu können sind Grundkenntnisse über Feuerlöschgerät notwendig.
Die Erste Löschhilfe kann mit folgenden Kleinlöschgeräten durchgeführt werden:
Feuerlöschdecke:
Hergestellt aus flammhemmend imprägnierter Wolle oder aus Glasfasergewebe, ältere Ausführungen noch aus Asbestgewebe.
Feuerlöscheimer:
Seit Jahrhunderten verwendetes Löschgerät, früher aus Leder, heute als "Falteimer" aus Segeltuch oder verzinkter Stahleimer.
Einstellspritze:
mit Handpumpe; in Verbindung mit dem verstellbaren Fußgestell kann aus jedem Haushaltskübel Löschwasser gepumpt werden.
Kübelspritze:
Hergestellt aus verzinktem Stahlblech für 10 oder 15 Liter Wasser, aufklappbarer Deckel, Kastenverschluss, Traggriff, Schlauch mit Schlauchhalterung. Die Kübelspritze dient hauptsächlich zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, außerdem zu Nachlöscharbeiten in Räumen (fast kein Wasserschaden).
Waldbrand - Feuerpatsche:
dient zur Brandbekämpfung von Bodenbränden auf Wiesen, Böschungen und im Wald. 10 Stahlbandstreifen sind fächerförmig angeordnet. Die Arbeitsbreite beträgt 50 cm. Mit Hilfe der Feuerpatsche kann das Bodenfeuer ausgeschlagen werden.
Tragbare Feuerlöscher:
Tragbare Feuerlöscher sind die bekanntesten Kleinlöschgeräte. Nach Art des Löschmittels unterscheidet man verschiedene Typen.
- Glutbrandpulverlöscher (Brandklasse A, B, C) : Glutbrandpulver ist grundsätzlich zum Löschen von Glut- und Flammbränden geeignet. Es ist bei Glutbränden allerdings immer das Nachlöschen mit Wasser erforderlich.
- Flammbrandpulverlöscher (Brandklasse B, C) : Flammbrandpulver kann nur zur Bekämpfung von Bränden in der Flammbrandphase verwendet werden. Verbleibende Glutbrände sind mit Wasser nachzulöschen.
Die Verwendung von Halonlöschern ist aus Umweltschutzgründen nicht mehr zulässig.
Weitere Artikel zu diesem Thema:
- Löschhilfe bei Bränden
- Brandschutz im Betrieb
- Brandgefahren
- Verhalten im Brandfall: Retten
- Verhalten im Brandfall: Löschen