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Kriminalpolizeiliche Profitipps gegen Dämmerungseinbrecher
Wenn die Tage kürzer werden, steigt die Zahl der "Dämmerungseinbrüche". Um sich selber wirkungsvoll vor solchen kriminellen Angriffen zu schützen, sollten Sie einige Grundsätze der Vorbeugung beachten:* Zeigen Sie nicht offensichtlich ihre Abwesenheit durch eine offene, leere Garage und Dunkelheit im Hause. Licht im Außenbereich (Bewegungsmelder) verunsichert Eindringlinge. Lassen Sie daher auch in Ihrer Abwesenheit bei Dunkelheit Licht in einigen Räumen an oder steuern Sie Lichtquellen mit einer Zeitschaltuhr.
* Licht ermöglicht Einbrechern allerdings auch Einsicht in die Räume, daher sollten Jalousien geschlossen oder Vorhänge zugezogen werden.
* Vor dem Weggehen sollten die Fenster geschlossen werden, denn gekippte Fenster sind für Einbrecher "offene" Fenster.
* Tragen Sie zu Ihrer Sicherheit bei! Einbruchhemmende Fenster, Terrassen- und Balkontüren bieten wirkungsvollen Schutz.
* Bei Fenstern und Glastüren den Schlüssel nie innen stecken lassen.
* Schließzylinder sollten nicht vorstehen. Sie können mit Sicherheitsbeschlägen geschützt werden.
* Lichtschachtgitter sollten gesichert werden.
* Leitern, Werkzeuge und anderes Material, das Kriminelle für einen Einbruch verwenden könnten, sollten nicht im Freien liegen gelassen werden.
* Bei längerer Abwesenheit Nachbarn oder Bekannte ersuchen, dass sie regelmäßig den Briefkasten entleeren und Werbeprospekte von der Eingangstür entfernen.
* In tragbaren Kassetten sollten niemals Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere aufbewahrt werden. Geldschränke sollten im Boden und in der Wand verankert werden.
* Fachmännisch errichtete Alarmanlagen schrecken die meisten Täter ab.
* Unterstützen Sie die Polizei bei der Verhinderung und Aufklärung von Eigentumsdelikten.
Verständigen Sie den Polizeinotruf (112 oder 133), wenn Sie etwas Verdächtiges wahrnehmen.
Die besonders geschulten Beamten der Kriminalprävention stehen Ihnen auch gerne für eine individuelle, objektive und kostenlose Beratung vor Ort zur Verfügung. Anfragen können direkt über das Landeskriminalamt oder die zuständige Polizeiinspektion gerichtet werden.