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Tipp: Sachgemäßer Umgang mit Silvesterfeuerwerk ist absolute Pflicht
Wer zu Silvester unbedingt Raketen hochsteigen lassen will, sollte neben den gesetzlichen Auflagen folgende Sicherheitstipps beachten. Denn die Erfahrung zeigt: Kommt es zu Unfällen, so sind die Ursachen meist Zweckentfremdung von Feuerwerkskörpern und leichtsinnige - zudem verbotene - Basteleien.
- Keine Feuerwerkskörper selbst herstellen. Auch das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern zu einem "Super-Knaller" ist verboten.
- Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk über die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper beraten.
- Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen und trockenen Ort. Sorgen Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff haben.
- Lesen Sie Gebrauchsanweisungen frühzeitig, am besten noch bei Tageslicht. Beachten Sie die Hinweise sorgfältig.
- Feuerwerkskörper sollten nur diejenigen zünden, die noch einen "klaren Kopf" haben.
- Beim Anzünden: Bewegungsrichtung des Streichholzes vom Körper weg.
- Nach dem Zünden: Sicherheitsabstand einnehmen und den Feuerwerkskörper nicht in den Händen halten.
- Nur im Freien verwenden! Alle anderen Gegenstände wie Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen, zählen zur umfangreicheren Klasse II und dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben werden und - nur im Freien - abgebrannt werden!
- Feuerkerkskörper nicht vom Balkon zünden oder hinunterwerfen.
- Bei Blindgängern nicht nachzünden oder nachkontrollieren, sondern längere Zeit abwarten oder besser mit Wasser übergießen, um eine unkontrollierte Zündung zu verhindern.
- Feuerwerkskörper nie in Menschenmengen verwenden.
- Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen; notfalls sofort eine Arzt verständigen bzw. aufsuchen.
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