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Aktuelles
Erhöhte Waldbrandgefahr aufgrund der Trockenheit
Von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt wird heuer wieder eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete der Gemeinden des politischen Bezirkes Freistadt erlassen.Diese Verordnung tritt ab 9. Mai 2018 in Kraft.
In den Waldgebieten der meisten Gemeinden des politischen Bezirkes Freistadt sowie in deren Gefährdungsbereichen ist vom 9. Mai bis 30. September 2018 jegliches Feueranzünden und das Rauchen verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Weiterführende Informationen: