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Hochwasser: Maßnahmen gegen Wassereintritt in ein Gebäude
Hochwasser/ Flut/ Naturkatastrophe/ Unwetter
Das Eindringen von Wasser ins Gebäude führt im Allgemeinen nicht zu einer Gefährdung seiner Standsicherheit, aber doch zu nachhaltigen Schäden am Gebäude (z.B. Türen, Fenster, Haustechnik, Putz, Tapeten, Bodenbeläge) und an der Inneneinrichtung. Erstes Ziel gebäudebezogener Schutzmaßnahmen sollte daher sein, das Eindringen von Wasser in das Gebäude zu verhindern oder zumindest zu begrenzen, solange noch eine ausreichende Gebäudestandsicherheit gegeben ist.
Grundsätzlich können folgende Wege des Wassereintritts in Gebäude im Falle eines Hochwasserereignisses unterschieden werden.
Eindringen von:
- Grundwasser durch Kellerwände oder Kellersohle
- Rückstauwasser durch Kanalisation
- Grundwasser durch Undichtheiten bei Hausanschlüssen (Rohrwege, Kabel sind zumeist nicht druckwasserdicht in das Mauerwerk eingebettet) oder durch undichte Fugen
- Oberflächenwasser durch Lichtschächte und Kellerfenster
- Oberflächenwasser infolge Durchsickerung der Außenwand
- Oberflächenwasser durch Tür- und Fensteröffnungen
In Überschwemmungsgebieten, sonstigen gefährdeten Bereichen und Restrisikogebieten kann auf zweierlei Weise Vorsorge gegen das Eindringen von Wasser getroffen werden.
- Wassersperren im Außenbereich zur Verhinderung des Wasserzutrittes zum Gebäude (Grundwasser ist zu berücksichtigen).
- Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen unmittelbar am Gebäude zur Verhinderung des Eindringens von Wasser in das Gebäude.
Maßnahmen im Außenbereich
Zur Verhinderung des Wasserzutrittes zu einem Gebäude ist dieses in der Regel durch ein umlaufendes Hochwasserschutzbauwerk zu sichern. Hierzu können stationäre, teilmobile bzw. mobile Hochwasserschutzwände eingesetzt werden. Ein wirksamer Hochwasserschutz kann nur dann gewährleistet werden, wenn keine Unterströmung und kein Rückstau aus dem Kanal stattfindet. Zu den klassischen stationären Maßnahmen zählen Erdwälle oder Mauern. Gegebenenfalls genügen kleine Dämme aus Sandsäcken (Vorhaltung).
Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen unmittelbar am Gebäude
Derartige Maßnahmen sind im Allgemeinen einfacher und kostengünstiger zu realisieren als Maßnahmen im Außenbereich. Voraussetzung ist die ausreichende Standsicherheit, Wasserbeständigkeit und Wasserdichtheit (keine Durchsickerung) der Außenwände. Diese Abdichtung kann mittels Sperrputz (z. B. Zementputz), Steinzeugfliesen oder Kunststoffmaterialien erfolgen. Auf die wasserdichte Fugenausbildung ist zu achten.
Die zum Verschluss der Gebäudeöffnungen verwendbaren Techniken unterscheiden sich sowohl durch die beherrschbaren Wasserdrücke als auch die erforderlichen Installationen und zu lagernden Materialien.
- Sandsäcke können bei geringen Wasserständen (einige Dezimeter) zum Einsatz kommen. Die hierzu erforderlichen Materialien sollten möglichst unmittelbar am oder im zu schützenden Objekt gelagert sein. Da keine fixen Einbauten erforderlich sind, eignet sich der Einsatz von Sandsäcken auch zum Schutz von unvorhergesehenen Gefahren.
- Dammbalkensysteme können unter der Voraussetzung einer ausreichenden Standsicherheit des Gebäudes Schutz vor höheren Überflutungen bieten (Meterbereich). Ihr Einsatz setzt sowohl fixe Installationen (z. B. Befestigungsschienen) als auch die Lagerung der Dammbalken voraus. Passgenau zugeschnittene Einsatzstücke für Tür- und Fensteröffnungen mit Profildichtungen bieten einen ähnlichen Schutzgrad wie Dammbalkenverschlüsse. Wasserdichte Fenster und Türen bieten darüber hinaus den Vorteil, dass einerseits die Handhabung schnell und unproblematisch ist und andererseits, keine nur im Hochwasserfall, einzusetzenden Bauteile gelagert werden müssen.
Bei der Wahl der anzuwendenden Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen am Gebäude spielt daher nicht nur der abzuwehrende Hochwasserstand, sondern auch der Aufwand zur vorbereitenden Installation, Lagerung von Bauelementen und der Handhabung im Einsatzfall eine bedeutende Rolle. Neben der Vorwarnzeit im Katastrophenfall sollte auch der erforderliche Arbeitseinsatz sowie die Verfügbarkeit von Hilfskräften in Betracht gezogen werden. Weiters muss bedacht werden, dass auch bei Abwesenheit das Aktivieren von Schutzsystemen erforderlich sein kann. Für diese Zeiten ist mit organisatorischen Maßnahmen (Nachbarschafts-Hilfe) Vorsorge zu treffen.
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