Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Gemeinde Neuhaus! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Atomexplosion und Reaktorunfall

Im Gegensatz zu Kernwaffendetonationen bleibt bei Reaktorunfällen die Direktstrahlung auch im schlimmsten Fall auf das Kraftwerksgelände beschränkt. Nur die mit der Wolke abdriftenden radioaktiven Staubteilchen können im wesentlichen zu einer Strahlenbelastung führen. Es gibt auch keine Hitzestrahlung wie bei Kernwaffendetonationen, die zu einer Brandkatastrophe führen könnte. Auch eine Druckwelle, die Häuser zerstört, existiert bei Kernkraftwerksunfällen nicht.
Während bei Kernwaffendetonationen 100 % der Aktivität freigesetzt werden, sind bei Kernkraftwerken in der Regel Sicherheitssysteme eingebaut, die im Falle einer Kernschmelze den Großteil des Aktivitätsinventars zurückhalten. Solche Sicherheitssysteme sind zumeist auch in den Österreich umgebenden Kernkraftwerken installiert. Die Kernkraftwerke in Deutschland, der Schweiz, in Slowenien und das KKW Temelin verfügen über ein Containment (Sicherheitsbehälter), in Dukovany, Bohunice Block 3 und 4, in Mochovce und in Pacs erfüllen Nassreinigungstürme eine ähnliche Funktion.
In Bohunice Block 1 und 2 sind solche Sicherheitssysteme jedoch nicht vorhanden!
Doch auch wenn diese Sicherheitssysteme nicht vorhanden oder wirksam wären und es zu einer Maximalfreisetzung wie in Tschernobyl käme, würde dennoch die Dosisleistung erheblich niedriger als bei Kernwaffen bleiben. Selbst bei der höchstmöglichen Aktivitätsfreisetzung sind die zu erwartenden Dosisleistungen bei KKW-Unfällen um etwa das Tausend- bis Zehntausendfache niedriger als die Strahlenbelastung nach einer Kernwaffendetonation außerhalb der unmittelbaren Bedrohungszone!
Wegen der wesentlich schwächeren Strahlung kann auch mit geringeren Schutzwerten das Auslangen gefunden werden. Solche Schutzwerte werden in der Regel bereits durch Häuser in Massivbauweise erreicht. Ein Schutzraum ist daher in solchen Fällen nicht unbedingt erforderlich, da die Wohnung eine ausreichende Abschirmung gewährleistet. Außerdem ist auch bei den maximal möglichen Dosisleistungswerten ein kurzfristiger Aufenthalt im Freien z.B. zur Beschaffung von Lebensmitteln, kurzes Ausführen des Hundes etc. möglich.
Die Trinkwasser- und Stromversorgung Österreichs würde durch KKW-Unfälle in der Nachbarschaft nicht beeinträchtigt werden. Allerdings: Bei einem Reaktorunfall werden mehr radioaktive Stoffe mit längeren Halbwertszeiten als bei einer Kernwaffe freigesetzt. Daher ist die Strahlenbelastung zwar nicht so intensiv, aber von längerer Dauer als bei der Kernwaffe. Während beim Kernwaffenfallout die Dosisleistung nach 7 Stunden auf 1/10, nach 7x7 Stunden auf 1/100 abklingt (Siebener- Regel), ergibt sich beim KKW-Unfall ein Zeitraum von etwa 1 Monat bis zum Abklingen auf 1/10 der ursprünglichen Dosisleistung durch abgelagerte Aktivität.
Aus diesen Gründen ergibt sich bei einem Reaktorunfall ein anderer Schutzbedarf als bei einer Kernwaffendetonation.

Weitere Artikel zu diesem Thema:


« zurück

« zurück zur Suchmaske