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Aktuelles

Kaminbrände - Vorbeugen und Verhalten

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Nachstehend werden einige Verhaltensmaßnahmen bzw. gesetzliche Bestimmungen im Bezug auf die Brandverhütung erläutert: A) VORBEUGUNG GEGEN KAMINBRAND - Verwenden Sie ordnungsgemäßes Brennmaterial - kein Gerümpel, Haushaltsabfälle, Windeln (Pampers), Joghutbecher, etc. - Die Verfeuerung von unerlaubtem Brennmaterial ist nicht nur Verboten, sondern führt zu extremen Schadstoffausstößen und kann Schäden in Feuerstätten und Rauchfängen auslösen! - Brennmaterial aus Holz muss zur Verfeuerung ausreichend trocken sein. Es sollte vor der Verfeuerung ca. 2 Jahre gut durchlüftet und getrocknet sein. - Luftzufuhr der Heizanlage nicht zu stark drosseln, Luftregulierungsklappe nicht vorzeitig schließen! - Für genügend Frischluftzufuhr (Verbrennungsluft) im Heizraum sorgen! (Fenster und Lüftungen nicht schließen bzw. abdichten) B) VERHALTEN BEIM KAMINBRAND: - Verständigen Sie sofort den örtlichen Feuerwehrkommandant (stille Alarmierung), bei Erfolglosigkeit die Notrufnummer 122 (auch über das Handy ohne Vorwahl möglich) -Verständigen Sie weiter den zuständigen Rauchfangkehrermeister (Peter Maier, 04715-8379). - Schließen Sie alle Öffnungen, bei welchen zusätzliche Verbrennungsluft in den Rauchfang eintreten kann. - Kontrollieren Sie insbesondere alle Räume, durch welche der brennende Rauchfang verläuft. - Kontrollieren Sie Dachboden, die vorhandenen Kehrtürchen und vergewissern Sie sich, dass sie gut verschlossen und keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von 1 m gelagert sind. - Bis zum Eitreffen der Feuerwehr oder des Rauchfangkehreres können Sie im Dachboden Feuerlöscher bzw. Behälter mit Wasser gefüllt bereitstellen. -Schütten Sie niemals Wasser in den brennenden Rauchfang! Stellen Sie sicher, dass in Nachbargebäuden oder den Umgebungsflächen des Gebäudes auf Grund von Funkenflug keine Glutnester bzw. Folgebrände entstehen können. - Begehen Sie auch noch nach dem Ende des Rauchfangbrandes alle Räume in ca. 1-Stundenabständen, um eventuell starke Rauchentwicklung bzw. erhöhte Oberflächentemperaturen (durch Abtasten der Rauchfangwände) festzustellen. - Stellen Sie sicher, dass vor Wiederinbetriebnahme Ihrer Feuerstätte der Rauchfang von Ihrem zuständigen Rauchfangkehrermeister ordnungsgemäß gereinigt wurde. - Leicht brennbare und großflächig anliegende brennbare Bauteile müssen vom Rauchfangmauerwerk mindestens einen Abstand von 3 cm haben! - Allgemein können Sie davon ausgehen, dass Ihr Rauchfang bzw. Ihr Gebäude, wenn beide ordnungsgemäß errichtet wurden, die Beanspruchungen, welche durch einen Rauchfangbrand entstehen, ohne Schaden überstehen. - Melden Sie den Kaminbrand auch bei Ihrer zuständigen Polizeistation!

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