Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Gemeinde Lesachtal! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.
Aktuelles
Kaminbrände - Vorbeugen und Verhalten
Nachstehend werden einige Verhaltensmaßnahmen bzw. gesetzliche Bestimmungen im Bezug auf die Brandverhütung erläutert:
A) VORBEUGUNG GEGEN KAMINBRAND
- Verwenden Sie ordnungsgemäßes Brennmaterial - kein Gerümpel, Haushaltsabfälle, Windeln (Pampers), Joghutbecher, etc.
- Die Verfeuerung von unerlaubtem Brennmaterial ist nicht nur Verboten, sondern führt zu extremen Schadstoffausstößen und kann Schäden in Feuerstätten und Rauchfängen auslösen!
- Brennmaterial aus Holz muss zur Verfeuerung ausreichend trocken sein. Es sollte vor der Verfeuerung ca. 2 Jahre gut durchlüftet und getrocknet sein.
- Luftzufuhr der Heizanlage nicht zu stark drosseln, Luftregulierungsklappe nicht vorzeitig schließen!
- Für genügend Frischluftzufuhr (Verbrennungsluft) im Heizraum sorgen! (Fenster und Lüftungen nicht schließen bzw. abdichten)
B) VERHALTEN BEIM KAMINBRAND:
- Verständigen Sie sofort den örtlichen Feuerwehrkommandant (stille Alarmierung), bei Erfolglosigkeit die Notrufnummer 122 (auch über das Handy ohne Vorwahl möglich)
-Verständigen Sie weiter den zuständigen Rauchfangkehrermeister (Peter Maier, 04715-8379).
- Schließen Sie alle Öffnungen, bei welchen zusätzliche Verbrennungsluft in den Rauchfang eintreten kann.
- Kontrollieren Sie insbesondere alle Räume, durch welche der brennende Rauchfang verläuft.
- Kontrollieren Sie Dachboden, die vorhandenen Kehrtürchen und vergewissern Sie sich, dass sie gut verschlossen und keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von 1 m gelagert sind.
- Bis zum Eitreffen der Feuerwehr oder des Rauchfangkehreres können Sie im Dachboden Feuerlöscher bzw. Behälter mit Wasser gefüllt bereitstellen.
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Schütten Sie niemals Wasser in den brennenden Rauchfang! Stellen Sie sicher, dass in Nachbargebäuden oder den Umgebungsflächen des Gebäudes auf Grund von Funkenflug keine Glutnester bzw. Folgebrände entstehen können.
- Begehen Sie auch noch nach dem Ende des Rauchfangbrandes alle Räume in ca. 1-Stundenabständen, um eventuell starke Rauchentwicklung bzw. erhöhte Oberflächentemperaturen (durch Abtasten der Rauchfangwände) festzustellen.
- Stellen Sie sicher, dass vor Wiederinbetriebnahme Ihrer Feuerstätte der Rauchfang von Ihrem zuständigen Rauchfangkehrermeister ordnungsgemäß gereinigt wurde.
- Leicht brennbare und großflächig anliegende brennbare Bauteile müssen vom Rauchfangmauerwerk
mindestens einen Abstand von 3 cm haben!
- Allgemein können Sie davon ausgehen, dass Ihr Rauchfang bzw. Ihr Gebäude, wenn beide ordnungsgemäß errichtet wurden, die Beanspruchungen, welche durch einen Rauchfangbrand entstehen, ohne Schaden überstehen.
- Melden Sie den Kaminbrand auch bei Ihrer zuständigen Polizeistation!
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