Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
Waldbrandrisiko
Die vorherrschende Hitze und Trockenheit erhöhen das Risiko für Waldbrände!Die Waldbrandverordnungen der NÖ Bezirksverwaltungsbehörden sind in Kraft.
Die Verordnung des Bezirks Mödling finden Sie auch im downloadbereich unter Achtung Waldbrandgefahr
Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
- jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer
- das Rauchen sowie
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.
Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2023 in Kraft.
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
SELBSTSCHUTZ und EIGENVERANTWORTUNG
sind auch in diesem Bereich gefragt!
Passen wir gemeinsam
auf uns und unsere Wälder auf!