Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
Ende der Quarantäne-Regeln ab 1. August 2022
auch als pdf im Download-Bereich unter „1.August 2022 Ende der Quarantäne“ zu findenWer keine Symptome hat, kann sich ab 1. August fast frei bewegen, auch wenn ein Test positiv ist. Einige Einschränkungen gelten trotzdem
Ab wann und wie lange gelten die Einschränkungen?
Ab einem positiven Antigen-Test (Nasenabstrich, auch zu Hause). Wenn ein nachfolgender PCR-Test negativ ist, gibt es keine Einschränkungen mehr. Freitesten ist nach 5 Tagen möglich.
Was gilt?
FFP2-Maske:
muss getragen werden.
Ausnahme: im Freien bei 2 Meter Abstand zu anderen Menschen
Arbeit:
Arbeiten ist möglich, wenn
- FFP2-Maske getragen wird
- nur Infizierte zusammentreffen
Ausnahmen gibt es für Risikogruppen (arbeiten nur bei geeigneten Schutzvorrichtungen) und vulnerable Settings wie Krankenhäuser u. ä. (FFP2-Maske ist Pflicht)
Freizeit:
Besuch von Freizeiteinrichtungen mit FFP2-Maske ist erlaubt. Konsumation ist verboten!
Also: Plaudern ja, Essen und Trinken nein
Betretungsverbot:
für Krankenhäuser, Pflegeheime, Horte, Kindergärten, Volksschulen u.ä. (Ausnahme nur für Mitarbeiter*innen)
Weitere Regelungen:
- die telefonische Krankmeldung ist wieder möglich
- die Riskikogruppen-Verordnung gilt wieder (Dienstfreistellung von Risikogruppen)
Gemeinsam
sicher!
Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.
Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.
Quellen: Sozialministerium, WKO Stand: 28.07.2022
www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html