Marktgemeinde Kaltenleutgeben

2391 Kaltenleutgeben

Hauptstraße 78

02238 71213

Aktuelles

Weitgehende Lockerungen ab 1. Juni 2022

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auch als pdf im Download-Bereich unter „2022-06-01 weitgehende Lockerungen“ zu finden

ZIVILSCHUTZ AKTUELL

SICHER MIT DEM ZIVILSCHUTZVERBAND NIEDERÖSTERREICH

Weitgehende Lockerungen

ab 1. Juni 2022

 (gültig voraussichtlich bis 23. August)

FFP2-Maskenpflicht

 Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:

                    Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen

                    Gesundheitsdienstleistern, z. B. Arztpraxen

 

Keine Maskenpflicht mehr (für 3 Monate ausgesetzt)

                    im Handel

                    bei Veranstaltungen

                    in der Gastronomie

                    in öffentlichen Verkehrsmitteln

        ACHTUNG: Sonderregelungen in Wien!

 

Grüner Pass

    Als G-Nachweis gelten ab 23. August (Übergangsphase) nur mehr

               3 Impfungen  (2 Impfungen + Genesen genügt dann nicht mehr)

    • Die Mindestabstände zwischen den Impfungen sind aufgehoben

  • Genesung weiter 6 Monate gültig, ersetzt aber keine Impfung mehr

 

Gemeinsam

sicher! 

Hinweis: Bis zum Vorliegen der entprechenenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.

Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.

Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.

 

 

Stand: 01.06.2022

www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html

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