Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
Weitgehende Lockerungen ab 1. Juni 2022
auch als pdf im Download-Bereich unter „2022-06-01 weitgehende Lockerungen“ zu findenZIVILSCHUTZ AKTUELL
SICHER MIT DEM ZIVILSCHUTZVERBAND NIEDERÖSTERREICH
Weitgehende Lockerungen
ab 1. Juni 2022
(gültig voraussichtlich bis 23. August)
FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
• Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen
• Gesundheitsdienstleistern, z. B. Arztpraxen
Keine Maskenpflicht mehr (für 3 Monate ausgesetzt)
• im Handel
• bei Veranstaltungen
• in der Gastronomie
• in öffentlichen Verkehrsmitteln
ACHTUNG: Sonderregelungen in Wien!
Grüner Pass
• Als G-Nachweis gelten ab 23. August (Übergangsphase) nur mehr
3 Impfungen (2 Impfungen + Genesen genügt dann nicht mehr)
• Die Mindestabstände zwischen den Impfungen sind aufgehoben
• Genesung weiter 6 Monate gültig, ersetzt aber keine Impfung mehr
Gemeinsam
sicher!
Hinweis: Bis zum Vorliegen der entprechenenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.
Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.
Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.
Stand: 01.06.2022
www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html