Marktgemeinde Kaltenleutgeben

2391 Kaltenleutgeben

Hauptstraße 78

02238 71213

Aktuelles

Nur mehr wenige Regeln ab 16. April 2022

  • FFP2 Maskenpflicht © *
(gültig voraussichtlich bis 8. Juli)
auch als pdf im Download-Bereich unter „2022-04-16 die neuen Regeln“ zu finden

 

 

Nur mehr wenige Regeln ab

16. April 2022

(gültig voraussichtlich bis 8. Juli)

Gemeinsam

sicher! 

FFP2-Maskenpflicht

gilt nur mehr:

        in Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkten, Banken, Postämtern u.ä. (lebensnotwendiger Handel)


        in öffentlichen Verkehrsmitteln und den Haltestellen sowie in Taxis

        in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal

 

Keine Maskenpflicht mehr

         im restlichen Handel

         bei Veranstaltungen

           in der Gastronomie

 

3G - Regel

                   in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal 

 

Grüner Pass

       3fach geimpft: 12 Monate gültig

                    2fach geimpft und genesen: 12 Monate gültig

                    2fach geimpft oder genesen: 6 Monate gültig 

 

Weiterhin empfohlene Maßnahmen

          FFP2-Maske in geschlossenen Räumen

          Abstand halten

          häufig Hände waschen bzw. desinfizieren

 

Hinweis: Bis zum Vorliegen der entprechenenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.

Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.

Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.

Stand: 15.04.2022

www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html

www.noezsv.at

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