Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
Nur mehr wenige Regeln ab 16. April 2022
(gültig voraussichtlich bis 8. Juli)auch als pdf im Download-Bereich unter „2022-04-16 die neuen Regeln“ zu finden
Nur mehr wenige Regeln ab
16. April 2022
(gültig voraussichtlich bis 8. Juli)
Gemeinsam
sicher!
FFP2-Maskenpflicht
gilt nur mehr:
in Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkten, Banken, Postämtern u.ä. (lebensnotwendiger Handel)
in öffentlichen Verkehrsmitteln und den Haltestellen sowie in Taxis
in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal
Keine Maskenpflicht mehr
im restlichen Handel
bei Veranstaltungen
in der Gastronomie
3G - Regel
in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal
Grüner Pass
3fach geimpft: 12 Monate gültig
2fach geimpft und genesen: 12 Monate gültig
2fach geimpft oder genesen: 6 Monate gültig
Weiterhin empfohlene Maßnahmen
FFP2-Maske in geschlossenen Räumen
Abstand halten
häufig Hände waschen bzw. desinfizieren
Hinweis: Bis zum Vorliegen der entprechenenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.
Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.
Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.
Stand: 15.04.2022
www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html
www.noezsv.at