Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
Aktuelle Maßnahmen ab 24. März 2022
gültig voraussichtlich bis 16.04.2022auch als pdf im Download-Bereich unter „20220324 FFP2 Maskenpflicht“ zu finden
FFP2-Maskenpflicht wieder in allen öffentlichen „Indoor-Bereichen“
also in geschlossen Räumen:
in Verkehrsmitteln,
im gesamten Handel,
bei körpernahen Dienstleistungen,
in der Gastronomie (am Weg zum Platz, nicht am Verabreichungsplatz),
in der Beherbergung,
in Sportstätten (außer bei der Sportausübung),
in Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
an Arbeitsorten,
in Alten- und Pflegeheimen,
in Krankenanstalten,
in Ämtern und bei Behörden
Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern:
Indoor-Zusammenkünfte mit Fixplätzen: FFP2-Maskenpflicht
Indoor-Zusammenkünfte ohne Fixplätze: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)
Nachtgastronomie:
• FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)
Stand: 24.03.2022
Quelle: 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, WKO, Sozialministerium