Marktgemeinde Kaltenleutgeben

2391 Kaltenleutgeben

Hauptstraße 78

02238 71213

Aktuelles

Lockerungen ab 5. März 2022

  • Lockerungen 5.März 2022 © Niederösterreichischer Zivilschutzverband
Die neuen Regelungen ab 5. März 2022.
Auch als pdf im Download-Bereich unter "Lockerungen ab 5.März 2022" zu finden

ZIVILSCHUTZ AKTUELL

SICHER MIT DEM ZIVILSCHUTZVERBAND NIEDERÖSTERREICH

Lockerungen

ab 5. März 2022

Gemeinsam sicher!

3G-Nachweis

fällt fast überall weg; ist nur noch in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen u. ä . not­wendig

 

FFP2-Maskenpflicht

gilt nur mehr in

Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel

Drogeriemärkten, Banken u.ä.

               öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Haltestellen

               Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä.

               Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr

und an Arbeitsorten in den oben genannten Bereichen bei unmittelbarem Kundenkontakt

 

Die FFP2-Maske wird aber weiterhin in geschlossenen Räumen empfohlen!

 

Sperrstunde

fällt weg, Nachtgastronomie darf öffen

 

Zusammenkünfte

keine Personenbeschränkungen mehr, Konsumation erlaubt

 

Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte

die Reglen gelten weiter wie bisher

 

 Arbeitsorte

FFP2-Maskenpflicht nur mehr teilweise (analog zur Maskenpflicht für Kunden)

3G-Nachweis nur mehr in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä.

ABER: der Arbeitgeber kann strengere Maßnahmen vorschreiben 

« zurück