Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
Lockerungen ab 5. März 2022
Die neuen Regelungen ab 5. März 2022.Auch als pdf im Download-Bereich unter "Lockerungen ab 5.März 2022" zu finden
ZIVILSCHUTZ AKTUELL
SICHER MIT DEM ZIVILSCHUTZVERBAND NIEDERÖSTERREICH
Lockerungen
ab 5. März 2022
Gemeinsam sicher!
3G-Nachweis
fällt fast überall weg; ist nur noch in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen u. ä . notwendig
FFP2-Maskenpflicht
gilt nur mehr in
Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel
Drogeriemärkten, Banken u.ä.
öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Haltestellen
Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä.
Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr
und an Arbeitsorten in den oben genannten Bereichen bei unmittelbarem Kundenkontakt
Die FFP2-Maske wird aber weiterhin in geschlossenen Räumen empfohlen!
Sperrstunde
fällt weg, Nachtgastronomie darf öffen
Zusammenkünfte
keine Personenbeschränkungen mehr, Konsumation erlaubt
Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte
die Reglen gelten weiter wie bisher
Arbeitsorte
FFP2-Maskenpflicht nur mehr teilweise (analog zur Maskenpflicht für Kunden)
3G-Nachweis nur mehr in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä.
ABER: der Arbeitgeber kann strengere Maßnahmen vorschreiben