Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
Lockerungen im Februar 2022
Stufenweise Lockerungen im Februar 2022auch als pdf im Download-Bereich unter „Lockerungen im Februar 2022“ zu finden
ZIVILSCHUTZ AKTUELL
SICHER MIT DEM ZIVILSCHUTZVERBAND NIEDERÖSTERREICH
Stufenweise Lockerungen
im Februar 2022
Ab dem 31. Jänner 2022
Der Lockdown für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis endet am
Montag, 31. Jänner 2022
Ab dem 01. Februar 2022
Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich:
2 Impfungen od.Genesung + 1 Impfung: 180 Tage gültig.
3 Impfungen od.Genesung + 2 Impfungen 270 Tage gültig.
Ausnahme: Für Personen unter 18 Jahren ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig.
Ab dem 05. Februar 2022
Sperrstunde: 24:00 Uhr
Personenhöchstgrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätze: 50 Personen
Bei Veranstaltungen gilt die 2G- Regel und eine FFP2-Pflicht.
Ab dem 12. Februar 2022
2G-Regel im Handel fällt, in allen Geschäften gilt durchgehend die FFP2-Maskenpflicht.
Ab dem 19. Februar 2022
3G-Regel in der Gastronomie.
PCR-Tests sind für die Gastronomie 48 Stunden lang gültig, in allen anderen Bereichen sind PCR-Tests 72 Stunden lang gültig.
Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden.
Die 3G-Regel gilt auch bei Veranstaltungen (anstatt der vorherigen 2G-Regel).
Hinweis: Bis zum Vorliegen der entprechenenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.
Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.
Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich
Stand: 01.02.2022
www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html