Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
ZIVILSCHUTZ AKTUELL
SICHER MIT DEM ZIVILSCHUTZVERBAND NIEDERÖSTERREICHDie wichtigsten Neuerungen ab 11. Jänner 2022
auch als pdf im Download-Bereich unter „2022-01-11 die neuen Maßnahmen“ zu finden
Quarantäne/Kontaktpersonen
- Keine Unterscheidung mehr zwischen K1 und K2, es gibt nur noch Kontaktpersonen
- Nicht als Kontaktperson gilt, wer 3mal geimpft ist, oder wenn alle Beteiligten FFP2-Masken getragen haben
- Kontaktaktperson können sich am 5. Tag mit PCR freitesten
Strengere Schutzmaßnahmen
- FFP2-Maske auch im Freien, wenn der 2-Meter Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann (z.B. Warteschlagen, Fußgängerzonen, Ansammlungen; Ausnahme: engste Angehörige wie PartnerIn oder Kinder, oder nur kurzzeitige Unterschreitung)
- Home-Office möglichst als Regel, nicht als Ausnahme
- Grüner Pass für die 2. Impfung gilt nur mehr 6 Monate (ab 1.2.2022)
- Strengere 2G-Kontrollen bzw. Kontrollpflicht im Handel
Weiter gelten wie bisher z. B.
- Ausgangsbeschränkungen für Personen ohne 2G-Nachweis
- FFP2-Maske in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Gastronomie (außer am Tisch)
- Beschränkungen bei Zusammenkünften und Veranstaltungen
- Sperrstunde 22 Uhr
Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.
Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich -