Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
ÖFFNUNGSSCHRITTE in
Niederösterreich ab 12. Dezember 2021auch als pdf im Download-Bereich unter „2021-12-21 Lockdownende“ zu finden
Lockdown - Ende für Geimpfte und Genesene
Personen unter 12 Jahren sind von den Regelungen ausgenommen
Der «Ninja-Pass» gilt für Kinder als 2G - Nachweis!
Gastronomie (Öffnung in Niederösterreich am 17. Dezember)
Zutritt nur mit 2G
FFP2-Maskenpflicht mit Ausnahme am Sitzplatz
Indoor keine Veranstaltungen in der Gastronomie mit
mehr als 25 Personen
Outdoor keine Veranstaltungen in der Gastronomie mit mehr als 300 Personen
Verbot von Nachtgastronomie
Verbot von Stehgastronomie
Verbot von Barbetrieb
Sperrstunde ab 23:00 Uhr
Einzelhandel & Dienstleistungen.
2G-Regel in allen Kundenbereichen von Handel
und (körpernahen) Dienstleistungen,
mit Ausnahme im Handel des alltäglichen Bedarfs
FFP2-Maskenpflicht
Hotellerie & Beherbergung (Öffnung in Niederösterreich am 17. Dezember)
Zutritt nur mit 2G
FFP2-Maskenpflicht in allgemein zugänglichen Bereichen
Zusammenkünfte inkl. Familientreffen, Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern, Weihnachtsfeiern etc.
Generell: COVID-19-Beauftragte oder Beauftragter & Präventionskonzept
Kontaktdatenerhebung
Zutritt nur mit 2G
FFP2-Maskenpflicht
Indoor ohne zugewiesene Sitzplätze:
Zutritt nur mit 2G
FFP2-Maskenpflicht
Höchstgrenze: max. 25 Personen
Indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:
ab 50 Personen: Anzeigepflicht
ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
Höchstgrenze: max. 2.000 Personen
Outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze:
ab 50 Personen: Anzeigepflicht
ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
Höchstgrenze: max. 300 Personen
Outdoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:
ab 50 Personen: Anzeigepflicht
ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
Höchstgrenze: max. 4.000 Personen
Ort der beruflichen Tätigkeit
3G am Arbeitsplatz
(Antigentests nur bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests)
FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz,
außer bei sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen
Homeoffice Empfehlung
Homeoffice im Öffentlichen Dienst
Freizeit- & Kultureinrichtungen
Regelungen wie in der Gastronomie
Verbot von Stehgastronomie
Verbot von Barbetrieb
Zutritt nur mit 2G
FFP2-Maskenpflicht außer am Sitzplatz
Kontaktdatenerhebung
Personenhöchstgrenze indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 2.000 Personen
Personenhöchstgrenze indoor ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 25 Personen
Personenhöchstgrenze outdoor mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 4.000 Personen
Personenhöchstgrenze outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 300 Personen
Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.