Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
Lockdown für Alle ab 22.11 2021
Hier die Maßnahmen für den Lockdown ab 22. November 2021auch als pdf im Download-Bereich unter „Lockdown für Alle“ zu finden
LOCKDOWN
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Ausgangsregelungen für alle
Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur zu folgenden Zwecken zulässig:
Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
(zum Beispiel Einkaufen gehen)
Kontakt mit wichtigen Bezugspersonen
Versorgung von Tieren
Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
Private Kontakte dürfen nur stattfinden, wenn daran auf der einen Seite Personen aus höchstens einem Haushalt gleichzeitig beteiligt sind und auf der anderen Seite nur eine Person beteiligt ist.
Was ist geschlossen?
Wie bei den letzten Lockdowns bleiben auch jetzt wieder unter anderem Handel, körpernahe Dienstleister, Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtungen und Gastronomie geschlossen.
Was bleibt geöffnet?
Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet wie etwa Supermärkte, Drogerien oder Apotheken
Das Abholen von Speisen und Getränken sowie Lieferdienste bleiben erlaubt.
Arbeit
Homeoffice soll überall dort umgesetzt werden, wo es möglich ist.
Wer vor Ort arbeitet, für den gilt die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet.
Auch die FFP2-Maske muss wieder getragen werden.
Schule und Kindergarten
Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet und der Unterricht wird normal fortgesetzt.
Dort, wo es möglich ist, sollen Kinder und Jugendliche zu Hause bleiben (Unterricht findet online oder mit Lernpaketen statt).
Im gesamten Schulgebäude sowie in Klassen- und Gruppenräumen muss eine Maske getragen werden.
Generelle FFP2-Masken-Pflicht in den Oberstufenklassen.
Wie lange gilt der Lockdown?
Die Verordnung tritt mit 22. November 2021 in Kraft und mit Ablauf des 1. Dezember 2021 außer Kraft.
Vor dem 1. Dezember wird evaluiert und der Lockdown, falls notwendig, verlängert.
Spätestens am 12. Dezember soll der generelle Lockdown enden.
Achtung!
Hohe Strafen für Lockdown-Missachtungen
Empfindliche Strafen drohen bei der Missachtung der Ausgangsregelungen, unerlaubten Lokalbesuchen
und der Missachtung der 3G-Regel am Arbeitsplatz