Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
aktuelle Maßnahmen
2G-Regelnund FFP2-Regeln für NÖ
Die wichtigsten Maßnahmen
auch als pdf im Download-Bereich unter "aktuelle Maßnahmen NÖ" zu finden
Seit Montag, 08.11.2021 gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel. Das bedeutet fast immer:
Wo bis vor Kurzem 3G gegolten hat, gilt jetzt 2G
Was gilt als 2G-Nachweis?
Geimpft:
- Nach 2 Teilimpfungen: 360 Tage gültig
(ab 6. Dezember 270 Tage)
- Nur die erste von 2 Teilimpfungen: Impfnachweis + PCR-Test
(max. 72 Stunden) --> gilt nur bis 06.12.21!
- Nur eine Dosis vorgesehen:
ab dem 22. Tag nach der Impfung für 270 Tage gültig
- nach 3. Impfung:
wieder 360 Tage gültig (ab 6.Dezember 270 Tage)
Genesen:
Genesungszertifikat, ärztliche Bestätigung oder
Absonderungsbescheid gilt 180 Tage
Wo gilt 2G?
- Gastronomie
- Nachtgastronomie
- Hotels
- Krankenhäuser, Pflegeheime u. ä.
- Fitness-Studios
- körpernahe Dienstleistungen
- Veranstaltungen ab 25 Person
Wo gilt FFP2-Masken-Pflicht?
An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, wenn kein 2G gilt, wie
- öffentliche Verkehrsmittel
- gesamter Handel
- Museen, Bibliotheken
in NÖ zusätzlich ab 17.11.21:
- Kinos, Theater, Konzertsäle, etc
- Gastronomie außer am Sitzplatz
Was gilt für Kinder?
Bis zum vollendenten 12. Lebensjahr kein Nachweis notwendig; bis Ende der Schulzeit