Marktgemeinde Kaltenleutgeben

2391 Kaltenleutgeben

Hauptstraße 78

02238 71213

Aktuelles

aktuelle Maßnahmen

  • aktualisierte Maßnahmen © Niederösterreichischer Zivilschutzverband
2G-Regeln
und FFP2-Regeln für NÖ
Die wichtigsten Maßnahmen
auch als pdf im Download-Bereich unter "aktuelle Maßnahmen NÖ" zu finden

Seit Montag, 08.11.2021 gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel. Das bedeutet fast immer:

Wo bis vor Kurzem 3G gegolten hat, gilt jetzt 2G

Was gilt als 2G-Nachweis?

Geimpft:

- Nach 2 Teilimpfungen: 360 Tage gültig

(ab 6. Dezember 270 Tage)

- Nur die erste von 2 Teilimpfungen: Impfnachweis + PCR-Test

(max. 72 Stunden) --> gilt nur bis 06.12.21!

- Nur eine Dosis vorgesehen:

ab dem 22. Tag nach der Impfung für 270 Tage gültig

- nach 3. Impfung:

wieder 360 Tage gültig (ab 6.Dezember 270 Tage)

Genesen:

Genesungszertifikat, ärztliche Bestätigung oder

Absonderungsbescheid gilt 180 Tage

Wo gilt 2G?

- Gastronomie

- Nachtgastronomie

- Hotels

- Krankenhäuser, Pflegeheime u. ä.

- Fitness-Studios

- körpernahe Dienstleistungen

- Veranstaltungen ab 25 Person

Wo gilt FFP2-Masken-Pflicht?

An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, wenn kein 2G gilt, wie

- öffentliche Verkehrsmittel

- gesamter Handel

- Museen, Bibliotheken

in NÖ zusätzlich ab 17.11.21:

- Kinos, Theater, Konzertsäle, etc

- Gastronomie außer am Sitzplatz

Was gilt für Kinder?

 

Bis zum vollendenten 12. Lebensjahr kein Nachweis notwendig; bis Ende der Schulzeit

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