Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
2G Maßnahmen ab 8. November 2021
Hier die aktuellen Maßnahmen ab 8.November 2021auch als pdf im Download-Bereich unter "2G Maßnahmen ab 8. November 2021" zu finden
Die wichtigsten Maßnahmen
Ab Montag, 08.11.2021 gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel. Das bedeutet fast immer:
Wo bisher 3G gegolten hat, gilt jetzt 2G
Was gilt als 2G-Nachweis?:
Geimpft:
- Nach 2 Teilimpfungen: 360 Tage gültig
(ab 6. Dezember 270 Tage)
- Nur die erste von 2 Teilimpfungen:
Impfnachweis + PCR-Test (max. 72 Stunden) --> gilt nur bis 06.12.21!
- Nur eine Dosis vorgesehen:
ab dem 22. Tag nach der Impfung für 270 Tage gültig- - -
- Nach 3. Impfung: wieder 360 Tage gültig (ab 6. Dezember 270 Tage)
Genesen:
Genesungszertifikat, ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid gilt 180 Tage
Wo gilt 2G?
- Gastronomie
- Nachtgastronomie
- Hotels
- Krankenhäuser, Pflegeheime u. ä.
- Fitness-Studios
- körpernahe Dienstleistungen
- Veranstaltungen ab 25 Person
Wo gilt FFP2-Masken-Pflicht?
An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, wenn kein 2G gilt, wie
- öffentliche Verkehrsmittel
- gesamter Handel
- Museen, Bibliotheken
Was gilt für Kinder?
Bis zum vollendenten 12. Lebensjahr kein Nachweis notwendig;
bis Ende der Schulpflicht gilt der „Ninja-Pass“
Stand: 08.11.2021 Quelle: Sozialministerium.at Niederösterreichischer Zivilschutzverband - www.noezsv.at