Marktgemeinde Kaltenleutgeben

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Aktuelles

Stufenplan ab 15. September 2021

  • Stufenplan ab 15. September 2021 © Niederösterreichischer Zivilschutzverband
Stufen-Plan für die Bekämpfung der Corona-Pandemie
auch als pdf im Downloadbereich unter "Stufenplan ab 15.September 2021" zu finden!

Die Corona-Regelungen werden ab sofort abhängig von der Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern festgelegt:

Stufe 1:

Wird eine Auslastung von 200 Intensivbetten erwartet, treten folgende Maßnahmen in Kraft:

-        Antigen-Tests sind nur mehr 24 Stunden ab Testabnahme gültig

-        Überall wo derzeit ein Mund- und Nasen-Schutz vorgesehen ist (Geschäfte des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel) wird eine FFP2-Maske verpflichtend

-        Zusätzlich wird das Tragen einer FFP2-Maske im Handel für ungeimpfte Personen zur Verpflichtung; für geimpfte Menschen wird das Tragen einer FFP2-Maske jedoch auch empfohlen! Stichproben­artig wird die Polizei auch Kontrollen durchführen.

-        Die 3-G-Regel gilt bei Zusammenkünften bereits ab 25 Personen (derzeit liegt die Grenze bei 100 Personen)

-        Verschärfung der Kontrolle der geltenden Maßnahmen

 

Stufe 2:

7 Tage nach nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten, treten folgende Maßnahmen in Kraft:

-        In der Nachtgastronomie sowie ähnlichen Settings sowie bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen Zu­tritt (2-G-Regel)

-        Antigentests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) sind nicht mehr für 3-G gültig

 

 

 

 Stufe 3:

7 Tage nach Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten, treten folgende Maßnahmen in Kraft:

-        Es kommt zu einer Ausweitung der Zugangsbeschränkungen. Überall wo die 3-G-Regel gilt, haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen bzw. Personen, die einen negativen PCR-Test vor­weisen können, Zutritt.

 

Hinweis

Aufgrund der derzeit erwarteten Auslastung treten die Maßnahmen

der Stufe 1 mit 15. September in Kraft.

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