Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
Stufenplan ab 15. September 2021
Stufen-Plan für die Bekämpfung der Corona-Pandemieauch als pdf im Downloadbereich unter "Stufenplan ab 15.September 2021" zu finden!
Die Corona-Regelungen werden ab sofort abhängig von der Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern festgelegt:
Stufe 1:
Wird eine Auslastung von 200 Intensivbetten erwartet, treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- Antigen-Tests sind nur mehr 24 Stunden ab Testabnahme gültig
- Überall wo derzeit ein Mund- und Nasen-Schutz vorgesehen ist (Geschäfte des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel) wird eine FFP2-Maske verpflichtend
- Zusätzlich wird das Tragen einer FFP2-Maske im Handel für ungeimpfte Personen zur Verpflichtung; für geimpfte Menschen wird das Tragen einer FFP2-Maske jedoch auch empfohlen! Stichprobenartig wird die Polizei auch Kontrollen durchführen.
- Die 3-G-Regel gilt bei Zusammenkünften bereits ab 25 Personen (derzeit liegt die Grenze bei 100 Personen)
- Verschärfung der Kontrolle der geltenden Maßnahmen
Stufe 2:
7 Tage nach nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten, treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- In der Nachtgastronomie sowie ähnlichen Settings sowie bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen Zutritt (2-G-Regel)
- Antigentests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) sind nicht mehr für 3-G gültig
Stufe 3:
7 Tage nach Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten, treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- Es kommt zu einer Ausweitung der Zugangsbeschränkungen. Überall wo die 3-G-Regel gilt, haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen bzw. Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, Zutritt.
Hinweis
Aufgrund der derzeit erwarteten Auslastung treten die Maßnahmen
der Stufe 1 mit 15. September in Kraft.