Marktgemeinde Kaltenleutgeben
2391 Kaltenleutgeben
Hauptstraße 78
02238 71213
Aktuelles
Lockerungen ab 1.Juli 2021
Hier die neuen Regeln ab 1.Juli 2021.auch als pdf im Download-Bereich unter 2021-07-01 Lockerungen zu finden
3-G Regel
Die 3-G Regel gilt in folgenden Bereichen:
- Gastronomie
- Hotellerie und Beherbergung
- Freizeiteinrichtungen (z.B. Tanzschulen, Tierparks)
- Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven)
- Sportstätten
- Zusammenkünfte (ab einer Teilnehmer:innenanzahl von mehr als 100 Personen)
- Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
- Körpernahe Dienstleister
- Reisebusse und Ausflugsschiffe
-Testnachweise braucht es nunmehr erst ab Vollendung des 12. Lebensjahre
Handel
- Mund-Nasenschutz verpflichtend (nicht unbedingt FFP2-Maske)
- keine Quadratmeter-Regelung
Gastronomie
- 3-G Regel, also keine Maskenpflicht
- keine Besuchergruppen-Regelungen
- kein Mindestabstand zwischen Besucher- oder Gästegruppen
- Gästeregistrierungspflicht wird ab 22. Juli aufgehoben
- Essen und Trinken ist nun wieder im Stehen erlaubt
- Keine Auf- und Sperrstunden (auch in der Nachtgastronomie)
- Nachtgastronomie: maximal 75 Prozent der grundsätzlich zugelassenen Höchstgrenze des jeweiligen Betriebes (ohne zugewiesene Sitzplätze); keine Kapazitätsbeschränkungen ab 22. Juli 2021
Veranstaltungen und Zusammenkünfte
- 3-G Regel (ab 100 Teilnehmer)
- Keine Teilnehmerobergrenzen
- Anzeigepflicht: ab 100 Personen
- Genehmigungspflicht: ab 500 Personen
Mund-Nasenschutz
- Keine Maskenpflicht in Bereichen mit 3-G Regel
- Keine Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistern
- Maskenpflicht an öffentlichen Orten (in geschlossenen Räumen), in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen.
- Maskenpflicht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kuranstalten und sonstigen Einrichtungen, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden.