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Information im Fall eines Strahlenalarms
Atom/ Nuklear/ AKW/ Gau
Information im Fall eines Strahlenalarms
Eine rasche, sachgerechte und umfassende Information ist in Krisenfällen Voraussetzung dafür, daß durch Schutzmaßnahmen eine möglichst weitgehende Schadensbegrenzung erzielt werden kann.
Nach einer Alarmierung über das Warn- und Alarmsystem ergehen deshalb über Hörfunk und Fernsehen wichtige Informationen, die sowohl einen genauen Bericht über die Situation als auch Empfehlungen und Anweisungen für das richtige Verhalten beinhalten. Die behördlichen Empfehlungen und Schutzmaßnahmen werden bei größeren Ereignissen durch ein Staatliches Krisenmanagement koordiniert.
Damit Informationen rasch an die Öffentlichkeit weitergegeben werden können, sind der ORF und die Austria Presse Agentur in dieses Krisenmanagement eingebunden. Neben der Information über Rundfunk und Fernsehen, der in solchen Fällen die größte Bedeutung zukommt, können im Bedarfsfall noch zusätzliche Einrichtungen, wie eine Auskunftsstelle oder ein Tonbanddienst aktiviert werden. Die Telefonnummern, unter denen diese Einrichtungen zu erreichen sind, werden im Anlaßfall ebenfalls über Hörfunk und Fernsehen bekanntgegeben.
Weitere Artikel zu diesem Thema:
- Warn- und Alarmsystem
- Das Warn- und Alarmsystem
- Strahlenalarm: Schutzmaßnahmen der Behörden
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