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Grundschutzraum: Wirkung
Atom/ Nuklear/ AKW/ Gau
Der Schutzraum bietet nicht nur Schutz bei verunreinigter Außenluft, sondern aufgrund seiner Lage und der massiven Ausbildung von Decke und Wänden vor allem auch Schutz gegen äußere Strahlung. Der Schutzfaktor beträgt mind. 1/250, das heißt, daß die äußere Strahlung im Schutzraum nur mehr 1/250 der im Freien gemessenen Strahlung beträgt. Weiters verfügt der Schutzraum über einen Trümmer- und Splitterschutz (die Decke ist trümmersicher) sowie über einen Schutz bei Brandeinwirkung kürzerer Dauer.
Zum Vergleich:
Beim ungeschützten Aufenthalt im Freien beträgt Ihre Strahlenbelastung 100 %.
Diese Belastung reduziert sich bei einem Aufenthalt im Schutzraum wie folgt:
24 Stunden Aufenthalt in einem Schutzraum (Mindestanforderung Schutzfaktor 1/250) - ihre Strahlenbelastung gegenüber dem Aufenthalt im Freien beträgt weniger als 0,3 %.
23 Stunden Aufenthalt in einem Schutzraum (Mindestanforderung Schutzfaktor 1/250), 1 Stunde Aufenthalt in der Wohnung (Leichtbauweise Schutzfaktor 1/5 mit undichten Fenstern und Türen) - ihre Strahlenbelastung gegenüber dem Aufenthalt im Freien beträgt 3 %
23 Stunden Aufenthalt in einem Schutzraum (Mindestanforderung Schutzfaktor 1/250), 1 Stunde Aufenthalt im Freien - ihre Strahlenbelastung gegenüber dem Aufenthalt im Freien beträgt 4 %
Anmerkung: Den Berechnungen wurde folgende Annahme zugrundegelegt: Gesamtbelastung innerhalb der ersten 3 Tage 45% durch Inhalation 55% durch äußere Bestrahlung.
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