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Gefährliche Stoffe: Schutz in den eigenen vier Wänden
Chemie/ Gifte/ Toxische Stoffe/ Dämpfe
Rasches und richtiges Reagieren kann bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen ganz entscheidend zum persönlichen Schutz beitragen. Natürlich wäre, wie bei allen Bedrohungen, auch in solchen Fällen das Verlassen der Gefahrenzone der beste Schutz. Aufgrund der Plötzlichkeit des Ereignisses, der zu erwartenden außergewöhnlichen Verkehrsverhältnisse und der damit verbundenen familiären und sozialen Probleme scheidet eine solche Fluchtmaßnahme aber oft aus. Sie kann auch von behördlicher Seite in Gebieten mit dichter Verbauung und einer großen Bevölkerungszahl wegen der unweigerlich auftretenden sekundären Unfallfolgen meist nicht empfohlen werden.
Schutz in der eigenen Wohnung
Dem Schutz in der eigenen Wohnung kommt daher gerade bei einem solchen Szenario ganz besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich kann ein Unfall mit gefährlichen Stoffen das Austreten toxischer (giftiger) Stoffe und/oder Explosionen zur Folge haben. Diese freigesetzten Stoffe sind insbesondere dann gefährlich, wenn es sich um Schwergase handelt, die schwerer als Luft sind (z.B. Propan, Chlor) und sich am Boden fließend ausbreiten. Sie dringen wie Flüssigkeiten in alle tiefer gelegenen Räume ein und sammeln sich in allen Bodenmulden an.
Ein ähnlich hohes Risiko besteht auch für explosive Gase, die bereits durch den kleinsten Funken (z.B. Lichtschalter, Telefon, Eiskasten) gezündet werden können. Die Gefahr bei Explosionen ist auch außerhalb des eigentlichen Explosionsherdes, vor allem durch den oft hunderte Meter weit reichenden Trümmerflug gegeben, der große mechanische Schäden anrichten kann.
Ein weiteres Gefahrenmoment stellt der Niederschlag aus Schadstoffwolken dar. Dieser Niederschlag kann sich als Asche, Staub oder in Tröpfchenform auf allen Oberflächen der Unfallumgebung ansammeln und bei Körperkontakt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Für die Anforderungen, die an einen Gebäudeschutz gestellt werden, ergeben sich daher drei Konsequenzen:
1. Der zum Schutz ausgewählte Raum sollte möglichst dicht sein.
2. Die Lage des ausgewählten Raumes sollte möglichst hoch gelegen sein.
3. Die Gebäudehülle sollte möglichst massiv sein.
Den ersten beiden Punkten kommt insofern die größere Bedeutung zu, als der Gefährdungsbereich durch austretende Gase räumlich gesehen ein wesentlich größerer ist, als jener lokal begrenzte Bereich, in dem es zu Schäden durch Druckwelle, Trümmerflug und Hitzestrahlung kommen kann. Die richtige Raumauswahl ist daher in solchen Katastrophensituationen besonders wichtig. Solche Entscheidungen und eventuell notwendige Adaptierungsmaßnahmen sollten vor allem von all jenen bereits vorsorglich getroffen werden, deren Wohnung oder Haus im Nahbereich von Betrieben liegt, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten. Eine zahlenmäßige Festlegung des unmittelbaren Gefährdungsbereiches ist wegen der unterschiedlichen Gefährlichkeit der Produkte, der vorhandenen Stoffmengen, des Unfallablaufes und der unterschiedlichen topographischen und meteorologischen Verhältnisse generell nicht möglich. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass außerhalb einer Zone von 7-10 Kilometern um den Unfallherd keine akute toxische Gefährdung mehr besteht.
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