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Aktuelles
Notstrom-Förderaktion für Gemeinden
Im Rahmen eines Förderprogrammes des Landes Kärnten wird die Anschaffung von Notstromaggregaten und damit verbunden die Errichtung von zentralen Anlaufstellen (Leuchttürme) für den Katastrophenfall in den Gemeinden unterstützt. Ausgestattet mit einer mobilen Notstromversorgung sollen diese Anlaufstellen der Bevölkerung im Katastrophenfall für akut notwendige Hilfeleistungen zur Verfügung stehen.Die Förderung beträgt max. 75 % der anfallenden Kosten und wird bis zu einem Höchstbetrag von max. Euro 30.000,00 je Standort („Leuchtturm“) gewährt.
Ein Ziel dieser Förderaktion ist es, dass mit der mobilen Notstromversorgung eine Anlaufstelle für die Bevölkerung in der Gemeinde (ein „Leuchtturm“) eingerichtet wird und im Katastrophenfall für akut notwendige Hilfeleistungen zur Verfügung steht.
Das Konzept des Leuchtturms umfasst folgende Punkte:
Organisatorische Voraussetzungen
- Öffentliches Gebäude im Eigentum der Gemeinde, eines Gemeindeverbandes (z.B. Gemeindeamt, Kindergarten, Kultur- Mehrzweckhaus, Feuerwehrhaus, Schule, etc.)
- Mindestens ein Standort (Leuchtturm) pro Gemeinde
- Barrierefreier Zugang
- Heizungsmöglichkeit
- Beleuchtung mit Notbeleuchtung
- Kochgelegenheit mit der Möglichkeit der Bevorratung
- Sanitäre Anlagen
- Telefon- und Internetanschluss
- Wasseranschluss mit Warmwasser
- Mobile Notstromversorgung (Förderaktion des Landes)
Zusätzliche Kriterien (Verfügbarkeit)
- Mannschafts- und Transportfahrzeug oder sonstiges geeignetes Feuerwehr-fahrzeug der Feuerwehr mit Kraftfahrer
- Analoges Feuerwehrhandfunkgerät mit Feuerwehrfunker
- Gemeindearzt oder First Responder
Aufgabenbereiche, Leistungen
- Anlaufstelle für die Bevölkerung
- Medizinische Notversorgung (Erste Hilfe)
- Möglichkeit zum Absetzen von Notrufen
- Organisation von Hilfsleistungen
- Notversorgung von Hilfsbedürftigen
- Informationsdrehscheibe
https://www.ktn.gv.at/Service/News?nid=32349
Richtlinien zur Förderung einer Notstromversorgung_Jänner 2021
Kärntner Zivilschutzverband
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