Willkommen auf der Sicherheits-Homepage des Kärntner Zivilschutzverbandes. Hier finden Sie Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Vorsorge. Weitere Artikel und Broschüren finden Sie im Downloadbereich.  

Aktuelles

Sicherer Badespass für Kinder

  • ) Baden 2021 1 © OeZSV
Ob Planschbecken, See, Pool oder Badewanne. Kinder spielen mit Begeisterung am und im Wasser! Schon ein kleiner unbeaufsichtigter Moment kann für die Kleinen absolute Lebensgefahr bedeuten. Die Kärntner Landesversicherung präsentiert einfache Tipps, die den Badespaß zu einem möglichst ungefährlichen Vergnügen machen.

So groß ist die Gefahr durch Ertrinken!

Wussten Sie, dass Ertrinken in Österreich die zweithäufigste Todesursache für Kinder ist? Besonders bedenklich: 90 Prozent aller Ertrinkungsunfälle passieren im unmittelbaren Umfeld von Erwachsenen. Damit ist bewiesen, dass schon ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit lebensgefährlich sein kann.
Ertrinken passiert schnell und lautlos, Ertrinkende können meist nicht mehr um Hilfe rufen. Kleinkinder sind aufgrund des „Todstellreflexes“ besonders gefährdet:
Gerät ihr Gesicht unter Wasser, verharren sie reglos und können den Kopf nicht mehr heben. Nach drei Minuten unter Wasser können bereits schwere Gehirnschäden auftreten, geistige Behinderungen sind oftmals die Folge.
Deshalb gilt für alle Aktivitäten am und im Wasser: Aufmerksamkeit schützt das Leben Ihres Kindes!

Tipps für sicheren Badespaß!

Allgemein

  • Behalten Sie Kinder immer im Auge, kleine Kinder sogar in Griffnähe. Geschwister, Bademeister oder Rettungsschwimmer sind kein Ersatz! 
  • Ist Ihr Kind verschwunden, suchen Sie zuerst am und im Wasser – bei einem Ertrinkungsunfall zählt jede Minute! 
  • Achtung: Für Babys und Kleinkinder kann bereits eine Wassertiefe von weniger als 10 cm zur tödlichen Gefahr werden. 
  • Vereinbaren Sie mit Ihren Kindern Verhaltensregeln am und im Wasser!

Draußen

  • Sichern Sie Pools, Biotope und Schwimmteiche am besten mit einem Zaun und einer selbstschließenden Tür. Denken Sie auch an weitere Gefahrenquellen wie Regentonnen. 
  • Entleeren Sie Planschbecken usw. nach Gebrauch – auch geringe Wassertiefen sind gefährlich. 
  • Schwimmflügel oder -reifen, Luftmatratzen, aufblasbare Schwimmtiere oder ähnliches sind Schwimmhilfen, bieten aber keinen Schutz vor dem Ertrinken. 
  • Vergewissern Sie sich vorab, ob Kinder, die Sie mitbetreuen, tatsächlich sicher schwimmen können.  
  • Natürliche Gewässer wie Meer, Seen oder Flüsse bergen zusätzliche Gefahren wie beispielsweise Strömungen. Machen Sie Ihre Kinder darauf aufmerksam! 
  • Auch wenn Ihr Kind schon schwimmen kann: Ungewohnte Bedingungen wie beispielsweise leichte Wellen, Lärm oder viele Menschen überfordern schnell. Lassen Sie Ihr Kind weiterhin nicht aus den Augen und achten Sie drauf, dass es sich nicht überschätzt.

Zuhause in den eigenen vier Wänden

  • Lassen Sie Säuglinge und Kleinkinder niemals unbeaufsichtigt in der Badewanne! 
  • Lassen Sie Eimer oder Wannen mit Flüssigkeiten nicht in Reichweite von Kindern stehen. Kinder könnten darüber stolpern und hineinfallen.
  • Bringen Sie im Badezimmer Türschlösser an, die sich leicht von außen öffnen lassen oder entfernen Sie den Schlüssel. So stehen Sie im Notfall nicht vor einer verschlossenen Tür. 
  • Vorsicht mit Elektrogeräten in der Nähe von Wasser.

 

Erste Hilfe – was tun im Ernstfall?

Im Notfall zählt jede Minute! Deshalb ist es für Eltern ratsam, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen. Dabei erlernen Sie das richtige Verhalten in Notsituationen, das im Zweifel das Leben Ihres Kindes retten kann.

Selbstschutz geht vor

  • Setzen Sie zuerst einen Notruf ab!
  • Nehmen Sie eine schwimmfähige Rettungshilfe (Rettungsring, Luftmatratze, Poolnudel, ...) mit, wenn Sie eine ertrinkende Person nur schwimmend erreichen können. 
  • Sollten Sie sich nicht in der Lage fühlen, eine Bergung selbst vorzunehmen, holen Sie weitere Personen zur Unterstützung.

Bergen

  • Holen Sie das Kind aus dem Wasser.
  • Bewusstsein prüfen. Durch Ansprechen und Berühren prüfen, ob das Kind bei Bewusstsein ist.
  • Hilfe rufen. Reagiert das Kind nicht, muss – sofern sie nicht bereits alarmiert wurde – sofort die Rettung unter 144 gerufen werden.
  • Atmung kontrollieren. Atmet das Kind, bringen Sie es in die stabile Seitenlage und warten Sie auf das Eintreffen der Rettung.
  • Wiederbelebungsmaßnahmen. Atmet das Kind nicht, muss mit der Reanimation begonnen werden.

 

Link: Kärntner Landesversicherung (KLV)  

Weitere Tipps für Ihre persönliche Sicherheit und die private Vorsorge gibt es im  Sicherheits-Ratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes, der kostenlos angefordert werden kann.

Kärntner Zivilschutzverband
9020 Klagenfurt, Rosenegger Straße 20, Haus der Sicherheit
Tel. 050-536-57080, FAX 050-536-57081
E-Mail: zivilschutzverband@ktn.gv.at 

   

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