Willkommen auf der Sicherheits-Homepage des Kärntner Zivilschutzverbandes. Hier finden Sie Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Vorsorge. Weitere Artikel und Broschüren finden Sie im Downloadbereich.
Aktuelles
Winterausrüstungspflicht
Vom 1. November 2024 bis zum 15. April 2025 gilt in Österreich für Personenkraftwagen, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger und leichte Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.PKW und Klein-LKW haben bei winterlichen Fahrbedingungen folgende zwei Möglichkeiten:
1. Winterreifen
Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Autofahrer sollten regelmäßig die Wetterberichte verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht.
Kennzeichnung anerkannter Winterreifen
Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Seit 10.12.2018 gelten auch Reifenmodelle, die nur mit dem sogenannten Schneeflockensymbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte) gekennzeichnet sind, als Winterreifen. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.
Schneeflockensymbol
Reifen mit dem Schneeflockensymbol müssen ein definiertes Mindestmaß an Schneegriffeigenschaften aufweisen. Man findet das Zeichen aber nicht nur auf Winterreifen, auch viele Ganzjahresreifen erfüllen das Kriterium für das Schneeflockensymbol.
2. Sommerreifen mit Schneeketten
Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Wer Sommerreifen am Auto hat, sollte bei längeren Fahrten auf jeden Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen.
LKW's und Busse
Die „Winterreifenpflicht“ gilt im selben Zeitraum verpflichtend für LKW´s über 3,5 Tonnen und Reisebusse.
Hier noch einige Tipps, die Sie vor allem bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen beachten sollten:
- Geschwindigkeit reduzieren
- Defensiv fahren
- Abstand zum vorherigen Fahrzeug vergrößern
- Vorsicht beim Bremsen, besonders in Kurven
- Was tun wenn Verkehrsschilder vom Schnee bedeckt sind?
Sind Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen unterm Schnee nicht zu erkennen, gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Wichtig ist die Form des Verkehrsschildes. Ist diese drei- oder acht-eckig bedeutet dies „Vorrang geben" oder „Halt".
Tipps, wenn Sie eine lange Autofahrt planen:
- Nehmen Sie reichlich Flüssigkeit mit
- Achten Sie auf Ihren Tank. Wenn Ihnen der Kraftstoff ausgehen sollten, funktioniert auch Ihre Heizung nicht mehr
- Nehmen Sie eventuell eine Decke mit
- Denken Sie an Ihre Warnwesten
- Tragen Sie ein Mobiltelefon mit sich
- Vergewissern Sie sich, das ausreichend Frostschutzmittel in Ihrem Scheibenwischbehälter vorhanden ist
Weitere Informationen finden sie auf der Homepage des ÖAMTC
ARBÖ-Beitrag zur Winterreifenpflicht
Weitere Tipps für Ihre persönliche Sicherheit und die private Vorsorge gibt es im Sicherheits-Ratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes, der kostenlos angefordert werden kann.
Kärntner Zivilschutzverband
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