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Die Hausapotheke - Die Zivilschutzapotheke

Für jeden Kraftfahrer ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Für den Haushalt bleibt es jedem selbst überlassen, ob es eine gibt, vielleicht aus dem Grund, weil die Kontrolle einer diesbezüglichen Vorschrift nicht möglich wäre. Die Rede ist von einer Apotheke. Dabei ist sie so wichtig! Für die Erstversorgung von Verletzungen und für die Behandlung leichterer Erkrankungen. Verbandsmaterial für die Erste Hilfe, Fieberthermometer, Arzneimittel für die Hauskrankenpflege, wie schmerzstillende Tabletten, Desinfektionsmittel, Wundsalbe und vieles andere mehr gehören zur Mindestausstattung jeder Hausapotheke.

Selbstverständlich gehören auch die vom Arzt verschriebenen Medikamente in der Apotheke verwahrt. Sie sollte an einem Ort untergebracht sein, der weder zu kalt noch zu warm ist, und wo Kleinkinder keinen Zugriff haben.

Generell gilt es zu beachten, daß auch Medikamente begrenzt haltbar sind. Das Verfallsdatum ist jeweils aufgedruckt. Die Entsorgung darf nicht über den Hausmüll erfolgen.

Wie jeder Notvorrat im Haus sollte auch der Vorrat an Arzneimittel und Verbandsstoffen bei Bedarf verwendet, regelmäßig kontrolliert und ergänzt werden.

Der Inhalt einer Hausapotheke, so wie er auch von der Apothekerkammer empfohlen wird, ist auf die kleinen Notfälle des Alltags ausgelegt. Wenn man aber für ein größeres Ereignis, eine Katastrophe, gerüstet sein will, muß man zusätzlich zur Hausapotheke mit einer Zivilschutzapotheke vorsorgen. Sie beinhaltet im wesentlichen Verbandsmittel in einer größeren Anzahl, weil davon ausgegangen wird, daß es eher Verletzungen gibt und die ärztliche Versorgung nur unter erschwerten Umständen erfolgen kann.

Die ÖNORM Z 1020 schreibt den Inhalt der Zivilschutzapotheke, unter Berücksichtigung der Personenanzahl, für die sie gedacht ist, vor.

Wenn Sie einen Rat brauchen, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder an mich, Franz HEINZL, Ortsleiter des NÖ. Zivilschutzverbandes.

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